NPD-Verbot: Sinnvoll oder nicht?

Abgeordnete Diäten


vor


Verantwortung
Wo ist über die Haltung Deutschlands zum Konflikt in Bosnien entschieden worden? Wo über die Regelung des § 218? Über den Parlamentssitz in Berlin? Über die Pflegeversicherung? Über ... Die Antwort ist immer dieselbe: im Deutschen Bundestag

Seine Mitglieder tragen die Verantwortung für den inneren und äußeren Frieden, sie entscheiden über die Ausgestaltung unseres Rechts- und Sozialstaates, über Wohl und Wehe jedes einzelnen.

Sie tun dies stellvertretend für uns alle. Artikel 20 des Grundgesetzes sagt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Konkret heißt das: Die Mitglieder des Deutschen Bundestages vertreten für die Dauer von jeweils vier Jahren den Willen des ganzen Volkes und bringen die unterschiedlichsten Interessen aller Bürgerinnen und Bürger in den parlamentarischen Prozeß ein.

Dies bedeutet vor allem Verantwortung - für Gesetzgebung und Staatshaushalt, Regierungsbildung und demokratische Kontrolle. Im Parlament wird unser aller Sache verhandelt - das ist der Auftrag der Verfassung an die gewählten Abgeordneten.

Wer ins Parlament will, um möglichst viel Geld zu verdienen, sollte lieber versuchen, anderswo Karriere zu machen. Denn durch seine Diäten im Bundestag ist noch keiner reich geworden. Aber: Niemand sollte dem Bürger einreden, daß ihm die Vertretung seiner Interessen nichts wert sein darf.

Die Sitzungswoche in Berlin - das heißt vor allem: Termindruck, Sitzungen, ständig wechselnde Anforderungen. Wer Politik konkret gestalten will, muß vollen Einsatz bringen, mit Begeisterung dabei sein.

Das meiste von dem, was ein Parlamentarier im Verlauf einer Sitzungswoche tut, bleibt nach außen völlig unsichtbar. Der Schwerpunkt der Parlamentsarbeit liegt keineswegs in der Teilnahme an den Plenardebatten, sondern in einer Fülle von Sitzungsterminen sowie in der engagierten Wahrnehmung der Interessen des Wahlkreises - in Berlin und anderswo.

Fraktionsberatungen, Besuchergruppen, Pressegespräche, öffentliche Diskussionsveranstaltungen, Referate auf Kongressen, Termine in Ministerien und nicht zuletzt der tägliche Stapel von Briefen, die ebenfalls bearbeitet sein wollen - das ist der Alltag. Eine sicher unübersehbare Flut von Informationen kritisch sichten und einordnen können, auf bohrende Fragen von Bürgern und Medien stets kompetente Antworten bereit haben und selbstverständlich auch schwierige Streitgespräche und öffentliche Diskussionen bestehen - das ist der Standard, an dem die Abgeordneten gemessen werden.

Im übrigen: Der Weg ins Parlament ist steinig. Abgeordnete bewähren sich in der Regel jahrelang in der Kommunal- oder Landespolitik und haben dort unter Beweis gestellt, daß sie verantwortungsvoll entscheiden können.

Abgeordnete haben durch die Bank zwei "Arbeitsplätze". Wenn das Wochenende beginnt, fängt die Arbeit vor Ort im Wahlkreis erst richtig an. Bürgersprechstunden, kommunale Verkehrsprobleme, Fragen der Wirtschaftsförderung oder örtliches Vereinsleben - stets hat die Frau (oder der Mann) "aus Berlin" zur Stelle zu sein.

Beschwerden, Anregungen und Wünsche müssen geprüft und auf den Weg gebracht werden - und stets wird erwartet, daß der Abgeordnete über einen "heißen Draht" zu Bürgermeistern, Landräten, Landesregierungen oder Bundesministerien verfügt. Wer sein Ohr nicht am Volk hat, ist schnell "weg vom Fenster". Immer verfügbar sein, auch samstags und sonntags, jederzeit Rede und Antwort stehen, auch im privaten Umfeld als "öffentliche Person" unter ständiger Beobachtung stehen - das ist das ganz normale Wochenende eines Abgeordneten.

Mit "Diäten" bezeichnete man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

Die Entschädigung muß für alle Abgeordneten gleich sein; sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie muss der Tatsache angemessen sein, dass der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes" ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt. 1977 entsprachen die Diäten der Abgeordneten mit damals 7.500 DM in etwa den Einkünften

eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 6,
eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6).
Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten seitdem deutlich gestiegen sind, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwischen 1977 und heute mehrmals auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die Diäten sind deshalb weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben.

Es gibt weder ein 13. Monatsgehalt noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. Familienzuschläge. Natürlich müssen Abgeordnete ihre Diäten genauso versteuern wie jeder Arbeitnehmer auch. Es gibt kaum Abgeordnete, die nicht in großem Umfang freiwillige Beiträge an Parteien und andere Organisationen leisten. Auch Wahlkämpfe müssen weitgehend aus der eigenen Tasche finanziert werden.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2002 6.878 € monatlich. Ab Januar 2003 wird sie 7.009 € betragen.

Obwohl der Abstand zur Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes in der Besoldungsgruppe R 6 heute schon mehr als 500 € beträgt, wird an dem im Abgeordnetengesetz festgelegten Orientierungsmaßstab auch künftig festgehalten.


Was sein muss, muss sein. Zum Beispiel eine Zweitwohnung in Berlin. Zum Beispiel ein leistungsfähiges Büro im Wahlkreis. Zum Beispiel ein Auto, um in ländlichen Stimmbezirken überhaupt "vor Ort" sein zu können. Und hier eine Spende für soziale Belange, dort eine Spende für Vereine und Verbände, da ein Pokal für das örtliche Fußballturnier ... und nicht zuletzt erhebliche Zuwendungen für Veranstaltungen und Aktionen der heimischen "Basis", die von "ihrem" Abgeordneten ganz selbstverständlich erwartet, dass er mit gutem Beispiel vorangeht.

Weil ein "MdB" auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat (der Büro und Telefon stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt), und weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Sie beträgt seit dem 1. Januar 2002 3.417 € monatlich und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. In vielen Fällen reicht die Pauschale nicht aus. Höhere Ausgaben werden jedoch nicht erstattet, und sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden; denn für den Abgeordneten gibt es keine "Werbungskosten".


Die Altersentschädigung ("Rente") ist Bestandteil der angemessenen, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung der Abgeordneten. Gäbe es die Altersversorgung nicht, hätten die Abgeordneten für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine Versorgungslücke. Denn sie sind weder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, noch reicht die Abgeordnetenentschädigung aus, eine anderweitige Altersversorgung zu finanzieren.

Erst wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld - unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit - in einer Summe auszahlen lassen.

Bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 1995 hat es bei der Altersversorgung deutliche Einschnitte gegeben. Steigerungsraten und Höchstsatz sind gesenkt worden. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von zwölf Jahren erhält künftig nur noch 36 % der Entschädigung als Altersversorgung (bisher 51 %).

In dem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass die Altersentschädigung - anders als die Rente - voll zu versteuern ist und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, angerechnet werden.


Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den angestammten Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Diese sollen sich voll ihrem Mandat widmen und nicht aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, sich schon während der Mandatszeit Sorgen um ihre berufliche Existenz nach dem Ausscheiden aus dem Parlament zu machen.

Denn wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Mandatsausübung fällt dabei typischerweise in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere, dem Aufbau und der Expansion des eigenen Betriebes oder einer Rechtsanwaltskanzlei oder Arztpraxis dient.

Ein Abgeordneter verzichtet hierauf, ohne zu wissen, ob er überhaupt wiedergewählt wird. Wenn nicht, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert sein Betrieb aber nicht mehr, kann er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag weder Arbeitslosenunterstützung erhalten, noch gibt es für eine Umschulung Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung. Auch wer vorher selbständig oder freiberuflich tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen.

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet

Nebenjobs" und "Nebeneinkünfte" werden oft verwechselt. Nicht jeder Nebenjob bringt Nebeneinkünfte.

Fast alle Abgeordneten haben einen oder gar mehrere "Nebenjobs": Ehrenämter in gemeinnützigen Organisationen, Aufgaben in der Bildungs- und Sozialarbeit, Mandate in Kommunalparlamenten, Beisitzerposten in Parteien und Verbänden, Vereinen und Stiftungen.

So üben in der 14. Wahlperiode von 666 Abgeordneten etwa 170 zusätzliche berufliche Tätigkeiten aus - das sind rund 25 Prozent der Parlamentarier (ohne Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre).

Vergessen wird oft: Abgeordnete haben bloß ein Mandat auf Zeit - sie sind immer nur auf vier Jahre gewählt. Vielfach ist es einfach notwendig, Kontakt zum Beruf zu halten und für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Parlament Vorsorge zu treffen. Verbindungen zur Berufswelt sind im übrigen auch gut für das Parlament:

Abgeordnete mit "Nebenjobs" bringen Farbe ins Parlament. Mit ihren außerhalb des Parlaments gewonnenen Erfahrungen und Eindrücken bereichern sie die parlamentarische Arbeit.

Viele meinen, wenn ein Abgeordneter Nebeneinkünfte hat, müssen jedenfalls seine "Diäten" gekürzt werden. Das ist jedoch nicht möglich. Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich hoch sein. Die Verfassung schreibt das zwingend vor. Nebeneinkünfte oder eigenes Vermögen dürfen deshalb nicht zu Abzügen bei den "Diäten" führen. Denn wer dies fordert, schafft zwei Klassen von Abgeordneten.

Alle Nebenjobs - bezahlte oder unbezahlte - sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird. Es gibt keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die sich ähnliche Verpflichtungen auferlegt hat.

So merkwürdig es klingen mag: Die Abgeordneten würden auf dieses "Vorrecht" gern verzichten. Sie wären vollauf zufrieden, wenn sie in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch nur annähernd an der Entwicklung der Löhne und Gehälter teilgenommen hätten.

Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Diese angebliche "Selbstbedienung" hat dazu geführt, dass die Abgeordneten heute mehr als 500 € weniger pro Monat bekommen als die Oberbürgermeister, Richter und leitenden Beamten, mit denen sie 1977 in etwa gleichgestellt waren.

Das Verfassungsgericht hat den Abgeordneten 1975 aber zugleich ausdrücklich eine Entschädigung zugesprochen, die "eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Und genau darum geht es: um eine Entschädigung, die der Leistung, dem Arbeitseinsatz und Zeitaufwand - und vor allem: der Verantwortung der gewählten Volksvertreter entspricht.

Auch in Zukunft werden die Parlamentarier selbst über die Diäten entscheiden müssen. Dies soll jeweils zu Beginn der Wahlperiode mit Wirkung für die nächsten vier Jahre geschehen - ausgerichtet an den Berufsgruppen, die schon 1977 den Maßstab bildeten.


Nach dem Abgeordnetengesetz werden den Abgeordneten als Teil der Amtsausstattung unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter Höhe Aufwendungen ersetzt, die ihnen aus der Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Unterstützung bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit entstehen. Hierzu hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages Ausführungsbestimmungen erlassen.

Nach den Ausführungsbestimmungen ist zum Nachweis für die Erstattung ein Arbeitsvertrag zwischen dem Abgeordneten und dem Mitarbeiter vorzulegen, der die in einem Musterarbeitsvertrag vorgegebenen Mindestregelungen enthalten muss. Das vereinbarte Gehalt des Mitarbeiters muss seiner Vorbildung, Berufserfahrung und der ausgeübten Tätigkeit entsprechen und darf einen den Ausführungsbestimmungen beigegebenen Gehaltsrahmen nicht übersteigen. Ansonsten entscheiden die einzelnen Abgeordneten selbst, wie sie die verfügbaren Haushaltsmittel einsetzen, ob sie zu ihrer Assistenz Schreib- oder Bürohilfskräfte, Sekretärinnen, Sachbearbeiter oder wissenschaftliche Mitarbeiter heranziehen. Sie bestimmen allein die Arbeitsorganisation und die Gestaltung des Arbeitsablaufs am Sitz des Bundestages und/oder im Wahlkreis. Auch die gemeinsame Beschäftigung mehrerer (etwa unterschiedlich qualifizierter und dementsprechend mit verschiedenen Funktionen eingesetzter) Mitarbeiter durch mehrere Abgeordnete (Bildung von Arbeitsgemeinschaften) ist zulässig.

Der jährliche Höchstbetrag je Abgeordneter beträgt zur Zeit 97.907,28 €. Zusätzlich zu dem Höchstbetrag werden weitere Aufwendungen ersetzt, die im einzelnen in den Ausführungsbestimmungen aufgeführt sind. Für die Arbeitsverhältnisse gelten die allgemeinen Regelungen des Arbeitsrechts; eventuelle Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hilft den Abgeordneten und den Mitarbeitern in allen Angelegenheiten, die deren Beschäftigung betreffen, insbesondere bei Abschluss, Änderung und Beendigung der Arbeitsverträge sowie in Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts.

Für die Angelegenheiten der Abgeordneten-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen hat der Ältestenrat eine Kommission eingesetzt, die sich sowohl im Einzelfall als auch generell mit allen Fragen befasst, die an sie von Abgeordneten oder Mitarbeitern herangetragen werden.





1. Rechtsgrundlagen
1.1 § 12 Abs. 3 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl I S. 326), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl I S. 2.990).

1.2 Ausführungsbestimmungen für den Ersatz von Aufwendungen, die den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch die Beschäftigung von Mitarbeiter(inne)n entstehen, vom 19. Januar 1978 i. d. F. vom 01. August 2001.

2. Auskünfte
Deutscher Bundestag
Referat ZA 2
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/26999-202 oder -209
Fax: 030/26999-819
 
Also ich sage es gleich vorweg: an ewig langen, kopierten Texten ist mein Interesse nicht so hoch wie an eigens ausformulierten Argumenten mit beispielsweise eingebrachten Zitaten samt Quellennachweis, das liest sich auch viel Interessanter.

Ich frage dich jetzt einfach mal rundheraus: Wie weit sind heute Realität in der Politik und Fiktion in den schönen Lobeshymen der Beamten auf sich selbst voneinader entfern ? Sieh dich einmal außerhalb des allgemein bekannten Aktendschungels unserer geliebten Bürokratie um.

Wie weit ist es WIRKLICH Demokratie, wenn du dir weder Kanzler noch Abgeordnete aussuchen kannst die DU für richtig hälst. Vier Jahre sind eine verdammt lange Zeit und in diesen vier Jahren bist du deiner so "gewählten" Regierung auf Wohl und Wehe ausgeliefert. Proteste ? Uns doch egal, wir ziehen das durch, vor allem wenn die Wirtschaft dahintersteht, da sind die "Bedenken" ganz schnell ausgeräumt. Wie weit hört ein Abgeordneter wirklich noch auf sein Gewissen ? Heute ist es doch so, das die meisten Mitglieder einer Fraktion im Bundestag sich weder den Interessen ihrer Wahlgemeinschaft noch ihrem Gewissen verpflichtet sehen sondern einfach strikt den Kurs der Parteispitze einfach weiterverfolgen, aus welchen Gründen auch immer. Sicher es gibt Ausnahmen aber es sind einfach zu viele. Wieviel Einfluss hast DU auf die Politik "deiner" Partei ?

Ich muss die gleiche Frage noch einmal stellen: WAS rechtfertigt es das Spitzenpolitiker/Wirtschafts und Gewerkschaftsbosse/etc. diese verdammte Anhäufung an Geld bekommen, überall noch subventioniert werden, die Parteien von ihren Spenden mal noch was für das neue Ferienhaus ihres Kanzlers auf die Hohe Kante legen, und so weiter und so fort.

Und vor allem mach dir mal klar, wofür brauchen wir denn bitte Politiker ? Wir haben nicht frei entscheiden dürfen wen wir wählen, wir sind nicht in der Lage größeren Einfluss auf ihren Kurs zu nehmen und wir haben keine Möglichkeit sie bei nichtgefallen umzutauschen. Wie weit ist DAS noch Demokratie ? Oder, um es einmal wirklich extrem auszudrücken, was tut der Staat denn für dich ? Was rechtfertigt es das ein mündiger Bürger (wer bestimmt überhaupt wer mündig ist und wer nicht ?) Monat für Monat Unsummen in irgendwelche Abgaben zahlt und am Ende niemals das herausbekommt was er gegeben hat ? Wo fließt das Geld hin ? In völlig unnötige Verwaltungskosten....so gehen beispielsweise bei der UNO die Hilfsbeträge in Millionenhöhe für Regenwaldprojekte (an sich eine gute Sache) zu 90 % in Nebengebühren, sprich Verwaltungskosten.
Ich möchte einfach mal von DIR wissen: was tut der Staat für dich persönlich ? Meinst du nicht das man das, was geschaffen wird auch ohne Politiker hinbekommen könnte ?
Wie rechtfertigst du für dich die meiner Ansicht nach überhöhten Gehälter und Zuschüsse für Staatsdiener (auch die Beamten)
Und das letzte: Was kannst du über den behörtlichen Weg erreichen um etwas zu ändern ?

Klingt das jetzt zu drastisch ? :dodgy: Meine Ansichten sind damit hoffentlich klar.
Eigentlich gehört dem ganzen ein eigenes Thema gewidmet.....
 
Genau das ist es doch. Weder freie Wahl noch wirkliche Alternativen sind in unserer Demokratie :rolleyes: vorhanden!
Der Spendenskandal beweist doch, dass alle Parteien im Bundestag, unabhängig von Meinung oder Stärke des Wahlergebnisses korrupt sind. Also warum nicht die Npd versuchen
 
Original geschrieben von SSJDAMIAN
Genau das ist es doch. Weder freie Wahl noch wirkliche Alternativen sind in unserer Demokratie :rolleyes: vorhanden!
Der Spendenskandal beweist doch, dass alle Parteien im Bundestag, unabhängig von Meinung oder Stärke des Wahlergebnisses korrupt sind. Also warum nicht die Npd versuchen
Weil die NPD total verpeilt is....Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung, geplante Abschaffung des Asylrechts, Blockade des neuen Zuwanderungsgesetzes das faktisch mehr Vor- als Nachteile bringt, geplante Abschaffung des Euro, undsoweiter und so fort das is doch wirklich nix...

btw, ich warte noch auf ne Antwort vom Kaiser :dodgy:
 
Ja, aber die Abschaffung des Euros ist doch etwas Gutes. Ich befürworte nicht die Stützung dieser europäischen Südschlaffis durch eine Einheitswährung!
 
Original geschrieben von SSJDAMIAN
Ja, aber die Abschaffung des Euros ist doch etwas Gutes. Ich befürworte nicht die Stützung dieser europäischen Südschlaffis durch eine Einheitswährung!
Bevor groß rumgenölt wird von wegen "alles ********", kenne ich übrigens von ner ganzen Menge NPD-Wähler und lässt sich auch ganz gut in deren Statements herauslesen, sollte man erstmal abwarten wie sich die Dinge entwickeln. Und Fakt ist, das der Euro (ich merk grad wir schweifen wieder ab :dodgy: obwohl ich denke die NPD wird eh nicht mehr verboten darum hat sich das Thema erledigt) die einzige Möglichkeit der europäischen Banken ist, sich gegenüber den amerik. Kreditinstituten durchzusetzen, die einen großen Teil des weltweiten Geldverkehrs unter Kontrolle haben...nun ja zurück zum Thema oder ?
 
Original geschrieben von SSJDAMIAN
Ja, aber die Abschaffung des Euros ist doch etwas Gutes. Ich befürworte nicht die Stützung dieser europäischen Südschlaffis durch eine Einheitswährung!

Damian, mal wieder 0 Ahnung? Jedes Land musste strenge Auflagen erfüllen, um sich für den Euro zu qualifizieren. Deutschland hätte diese übrigens beinahe nicht erfüllt. Und das Deutschland mittlerweile zum größten Konjunkturstopper auf europäischem Boden, noch hinter den "Südschlaffis" geworden ist, hast du warscheinlich auch noch nicht realisiert, hmm?
 
Original geschrieben von Kaiser Wilhelm


Damian, mal wieder 0 Ahnung? Jedes Land musste strenge Auflagen erfüllen, um sich für den Euro zu qualifizieren. Deutschland hätte diese übrigens beinahe nicht erfüllt. Und das Deutschland mittlerweile zum größten Konjunkturstopper auf europäischem Boden, noch hinter den "Südschlaffis" geworden ist, hast du warscheinlich auch noch nicht realisiert, hmm?
Also warum nicht die Npd versuchen Ich lass das jetzt mal kommentarlos im Raum stehen :dodgy:

Und würde doch ganz gern KURZ vom Thema abschweifen: Vorhin versuchte (woanders) jemand, mir als Beweis für negative Folgen des Anarchismus (kennt hoffentlich jeder in Grundzügen ist nicht unwichtig) anhand des Schwarzbuch des Kommunismus zu erläutern. Wer den Fehler findet kriegt n Bonbon :D
 
Original geschrieben von Kaiser Wilhelm


Damian, mal wieder 0 Ahnung? Jedes Land musste strenge Auflagen erfüllen, um sich für den Euro zu qualifizieren. Deutschland hätte diese übrigens beinahe nicht erfüllt. Und das Deutschland mittlerweile zum größten Konjunkturstopper auf europäischem Boden, noch hinter den "Südschlaffis" geworden ist, hast du warscheinlich auch noch nicht realisiert, hmm?

Ach ist das so ja Willi! Dann lass uns doch mal dieses versuchen, ich wünschte der Ausschluss würde kommen, dann sehen wir mal wer von uns beiden Recht hat und übrigens ohne uns wäre Europa und die Union ein NICHTS!
 
NPD

Leute, Leute!

Das ist total nötig, mehr als nötig!
Denn für jede Wählerstimme bekommen diese Verbrecher Geld von uns!
Und im Untergrund arbeiten die sowieso, ob sie nun eine legale Partei haben oder nicht!
Und noch dazu haben die mit ihrer Partei Einfluss auf die Politik!
Und Nazis haben in Deutschland einfach nichts zu suchen!
Gegen diese Typen sollte hart durchgegriffen werden und nicht ewig hin- und herdebattiert werden ob das nun sinnvoll wäre oder nicht!
Sie sind illegal, schlagen zu 5. einen Einzelnen zusammen!
Da gibt es überhaupt kein Pardon!
Verbot und Feierabend!
 
Öööh, und wo bleiben die Argumente?
Die NPD ist eine Partei aus lauter Idioten, aber sie ist nicht annähernd so GEFÄHRLICH wie du sie beschreibst!
Im Verfahren geht es nicht nur darum die NPD einzuschätzen
sondern auch darum zu ermitteln ob der Verbot einer Partei mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Und da du grad die Nazis ansprichst (Mit denen die NPD nicht zu Vergleichen ist, zu unradikal),
wer hat wohl als letztes eine Partei (bzw. alle) verbieten lassen? na?
 
Da bin ich überfragt, aber die frage einer regentschaft stellt sich sowieso nicht, denn im Gegensatz zur NSDAP hat die NPD nicht einmal annähernd eine Regierungschance.
 
Trotzdem bleibe ich dabei das die REPUBLIKANER die einzige sinnvolle rechte Alternative sind.
Eine Republik der Bürger verspricht weitaus mehr als der nebulöse Traum eines neuen Reiches.
Die NPD zu verbieten ist überflüßig, sie wird jedes mal auf`s neue von den Wählern an der Wahlurne kaltgestellt.


Anm.: REPUBLIKANER= res publika= lat.:Sache des Volkes
 
Original geschrieben von SSJDAMIAN


Ach ist das so ja Willi! Dann lass uns doch mal dieses versuchen, ich wünschte der Ausschluss würde kommen, dann sehen wir mal wer von uns beiden Recht hat und übrigens ohne uns wäre Europa und die Union ein NICHTS!
Natürlich, träum weiter....laut Aussage der EU-Kommissare ist Deutschlands Europapolitik "zu diplomatisch"...wir können uns doch gar nicht durchsetzen....
 
Es ist wahr, dass die starke DM früher sicher ein Wirtschaftsmotor für Europa war. Aber wie kommst du auf die lächerliche Idee, dass es einem weltweit isoliertem Deutschland wirtschaftlich besser gehen würde, als das heute der Fall ist? Wirtschaftlich sind wir von den anderen Ländern sowieso abhängig, also warum nicht auch politische Bande knüpfen? Ein starkes, gerechtes und geeintes Europa ist in unser aller Interesse, weshalb die Solidaritätszahlungen auch nachvollziehbar sind.
 
Dieses allgemeine Gelaber sagt doch nichts aus. Deutschland wäre doch nicht isoliert, nur wenn es nicht mehr ein Teil der EU wär.Deutschland braucht die Eu nicht, denn die anderen müssten immer noch bei uns kaufen, weil wir die maschinen/produkte herstellen die sie brauchen.
 
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