Makeda
Member
viele haben wohl schon davon gehört.
ansonsten, hier aus tagesschau.de kopiert :
"Hartz III und IV: Die zentralen Punkte
Mit den Gesetzesreformen Hartz III und IV werden zwei wichtige Komplexe geregelt: Der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die Gesetzesentwürfe wurden im Bundestag verabschiedet. Für das Hartz IV -Gesetz brauchte die Regierung die Zustimmung des Bundesrates. Die zentralen Punkte der Gesetzesentwürfe sind:
Arbeitslosengeld II: Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Der Regelsatz soll für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro monatlich betragen - Wohngeld, Heizung und sonstige Zulagen nicht eingeschlossen. Ein Ehepaar erhält somit zwei Mal 90 Prozent der jeweiligen Summe. Für Kinder und sonstige Mitglieder der so genannten Bedarfsgemeinschaft gibt es noch einmal zwischen 60 und 80 Prozent des Grundbetrags.
Alle fünf Jahre soll dieser Betrag entsprechend der Rentensteigerung angeglichen werden. Verwandte ersten Grades (Eltern und Kinder) sollen nicht zu Unterhaltungszahlungen verpflichtet werden, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Unterhaltspflichtig in diesem Fall sollen künftig nicht nur Ehe-, sondern auch Lebenspartner sein, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Zumutbarkeit: Langzeitarbeitslose sollen ab Januar 2005 verpflichtet werden, nahezu jeden Job anzunehmen - auch Minijobs. Um Lohndumping zu verhindern, sollte sich der Verdienst nach ortsüblichen Löhnen und Gehältern richten. Aber auch eine Bezahlung unterhalb dieser Grenzen gilt als zumutbar. Wer Jobangebote ablehnt, muss Kürzungen beim Arbeitslosengeld von 30 Prozent hinnehmen. Arbeitsunwilligen Jugendlichen bis 25 Jahren kann die Leistung für drei Monate komplett gestrichen werden. Dafür soll es aber ergänzende Sachleistungen geben. Um den Übergang zum Arbeitslosengeld II für bisherige Empfänger abzumildern, wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt, der nach einem Jahr halbiert wird. Zudem ist ein Kinderzuschuss geplant."
weiterhin sind soziale absicherheit, hinzuverdienste und vermögensanrechung ettzehtra dort geregelt.
ich bitte darum, bevor man jetzt schreibt, geschiet den faulen arbeitslosen ganz recht, nochmal darüber nachzudenken, ob das wirklich das zu schreiben wert ist.
zufälligerweise hört man auch immer wieder das dem arbeitnehmer mehr rechte genommen werden sollen, z.b. der kündigungsschutz.
ich bin jetzt nicht so engstirnig und sagen, das wir uns unseren sozialstaat so weiterleisten können, wie bisher, den da meine ich das können wir nicht mehr. doch ich finde es ungerecht das grade bei sozial schwachen menschen angefangen wird.
den bei den reichen dürfen wir nicht anfangen, sonst könnte die ja aus deutschland gehen. sind eh schon viele....
wir verlieren immer mehr die mittelschicht in deutschland, die grade wichtig ist. über kurz oder lang wird es der wirtschaft dann auch schlecht gehen, den wenn die leute kein geld mehr haben, können sie nichts mehr ausgehen.
wo ja einige geschäfte auch in der winterzeit dies spühren werden (weihnachtsgeld). es ist jetzt sehr kurzfristig das alles gedacht. wir versuchen das alte system noch zu halten, wo es meiner meinung nach nicht mehr geht.
doch zu den arbeitslosen zurück.
früher war es so, das sie einen gewissen (und da meine ich beim arbeitslosen geld waren es noch 80% des früheren lohn und bei der arbeitslosen hilfe nochmal eine senkung bekommen haben) lebensstandart haben durften. doch jetzt sieht das alles etwas anders aus, wer einmal arbeitslos wird und niocht mehr schnell einen job wieder bekommt, kann schnell vor dem finanziell ruin stehen.
was wiederrum auch schnell bedeutet, das man sojemanden keinen job mehr geben wird.
ansonsten, hier aus tagesschau.de kopiert :
"Hartz III und IV: Die zentralen Punkte
Mit den Gesetzesreformen Hartz III und IV werden zwei wichtige Komplexe geregelt: Der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Die Gesetzesentwürfe wurden im Bundestag verabschiedet. Für das Hartz IV -Gesetz brauchte die Regierung die Zustimmung des Bundesrates. Die zentralen Punkte der Gesetzesentwürfe sind:
Arbeitslosengeld II: Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Der Regelsatz soll für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro monatlich betragen - Wohngeld, Heizung und sonstige Zulagen nicht eingeschlossen. Ein Ehepaar erhält somit zwei Mal 90 Prozent der jeweiligen Summe. Für Kinder und sonstige Mitglieder der so genannten Bedarfsgemeinschaft gibt es noch einmal zwischen 60 und 80 Prozent des Grundbetrags.
Alle fünf Jahre soll dieser Betrag entsprechend der Rentensteigerung angeglichen werden. Verwandte ersten Grades (Eltern und Kinder) sollen nicht zu Unterhaltungszahlungen verpflichtet werden, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Unterhaltspflichtig in diesem Fall sollen künftig nicht nur Ehe-, sondern auch Lebenspartner sein, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Zumutbarkeit: Langzeitarbeitslose sollen ab Januar 2005 verpflichtet werden, nahezu jeden Job anzunehmen - auch Minijobs. Um Lohndumping zu verhindern, sollte sich der Verdienst nach ortsüblichen Löhnen und Gehältern richten. Aber auch eine Bezahlung unterhalb dieser Grenzen gilt als zumutbar. Wer Jobangebote ablehnt, muss Kürzungen beim Arbeitslosengeld von 30 Prozent hinnehmen. Arbeitsunwilligen Jugendlichen bis 25 Jahren kann die Leistung für drei Monate komplett gestrichen werden. Dafür soll es aber ergänzende Sachleistungen geben. Um den Übergang zum Arbeitslosengeld II für bisherige Empfänger abzumildern, wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt, der nach einem Jahr halbiert wird. Zudem ist ein Kinderzuschuss geplant."
weiterhin sind soziale absicherheit, hinzuverdienste und vermögensanrechung ettzehtra dort geregelt.
ich bitte darum, bevor man jetzt schreibt, geschiet den faulen arbeitslosen ganz recht, nochmal darüber nachzudenken, ob das wirklich das zu schreiben wert ist.
zufälligerweise hört man auch immer wieder das dem arbeitnehmer mehr rechte genommen werden sollen, z.b. der kündigungsschutz.
ich bin jetzt nicht so engstirnig und sagen, das wir uns unseren sozialstaat so weiterleisten können, wie bisher, den da meine ich das können wir nicht mehr. doch ich finde es ungerecht das grade bei sozial schwachen menschen angefangen wird.
den bei den reichen dürfen wir nicht anfangen, sonst könnte die ja aus deutschland gehen. sind eh schon viele....
wir verlieren immer mehr die mittelschicht in deutschland, die grade wichtig ist. über kurz oder lang wird es der wirtschaft dann auch schlecht gehen, den wenn die leute kein geld mehr haben, können sie nichts mehr ausgehen.
wo ja einige geschäfte auch in der winterzeit dies spühren werden (weihnachtsgeld). es ist jetzt sehr kurzfristig das alles gedacht. wir versuchen das alte system noch zu halten, wo es meiner meinung nach nicht mehr geht.
doch zu den arbeitslosen zurück.
früher war es so, das sie einen gewissen (und da meine ich beim arbeitslosen geld waren es noch 80% des früheren lohn und bei der arbeitslosen hilfe nochmal eine senkung bekommen haben) lebensstandart haben durften. doch jetzt sieht das alles etwas anders aus, wer einmal arbeitslos wird und niocht mehr schnell einen job wieder bekommt, kann schnell vor dem finanziell ruin stehen.
was wiederrum auch schnell bedeutet, das man sojemanden keinen job mehr geben wird.