Hier lest euch das mal durch das ist jetzt der Gipfel des ganzen !!!!
Heute stimmte das Bundeskabinett einer Neuregelung des Jugendschutzgesetzes zu. Auch Gamer sind von dieser Neuregelung betroffen, denn ab sofort darf die BPjS auch ohne Antrag Spiele indizieren.
Sowohl Kritiker als auch Befürworter der BPjS sind sich ausnahmsweise einig gewesen. Der Jugendschutz in Deutschland ist längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Aus diesem Grund stimmte das Bundesabinett heute einer Neuregelung der Jugendschutzgesetze zu. Dazu Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu:
"Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen und der rasanten Entwicklung der Medien ist eine Neuordnung des Jugendschutzes notwendig geworden. Gerade im Jugendmedienschutz gibt es Schwachstellen aufgrund zersplitterter Jugendschutzregelungen und uneinheitlicher Aufsichtsstrukturen. Deshalb müssen die Bund-Länder-Zuständigkeiten neu geordnet werden. Mit dem Gesetzentwurf liegt nun ein einheitlicher und praktikabler Ordnungsrahmen für den Jugendschutz vor."
Viele Neuregelungen werden sich auch auf den Computer- und Videospiele Markt auswirken.
So wird die BPjS in Zukunft BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) heißen und darf in Zukunft auch ohne vorliegenden Antrag Spiele indizieren. Hier eine Liste der wichtigsten Neureglungen, die besonders für Gamer und Internet-User interessant sein dürften:
- Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben.
- Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Künftig kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.
- Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.
- Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bislang: Schriften) indiziert jugendgefährdende Inhalte im Internet
- Als zentrale Aufsichtsstelle auf Länderebene wird die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) neu geschaffen. Sie hat die Aufgabe, Jugendbeeinträchtigung zu beurteilen, darüber zu entscheiden und gegebenenfalls bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Indizierung zu beantragen. Sie ist ferner für die Anerkennung von Einrichtungen der Selbstkontrolle zuständig
- Die freiwillige Selbstkontrolle wird gestärkt. Die Feststellung jugendbeeinträchtigender Inhalte und entsprechende Maßnahmen zum Jugendschutz werden so weit wie möglich Einrichtungen der Selbstkontrolle übertragen. Die Einrichtungen der Selbstkontrolle bedürfen einer staatlich kontrollierten Zertifizierung.
Eine Vollständige Liste mit sämtlichen Neuregelungen (zum Beispiel dürfen Zigarettenautomaten in Zukunft nur noch so hergestellt werden, dass unter 16-Jährige dort keine Zigaretten bekommen) findet Ihr auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Famile, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Dieser Artikel ist vom 8.5.2002