Folteraffäre - Psychoterror mit "zwei großen Negern"

Mephistopheles

"Nicht schießen!"
FOLTERAFFÄRE

Psychoterror mit "zwei großen Negern"

Angesichts der Bereitschaft der Frankfurter Polizei, Verdächtigen in Extremfällen "Schmerzen zuzufügen" und bei Vernehmungen ein "Wahrheitsserum" anzuwenden, fürchten Menschenrechtler eine Renaissance der Folter in Deutschland. Wie dünn ist der zivilisatorische Lack, der die Prügel- und Folterwünsche überdeckt, die offenbar tief im Volksbewusstsein wurzeln?


Hamburg - Was der inhaftierte Mordverdächtige seinem Anwalt zu Protokoll gab, hörte sich an wie eine Erzählung aus anderen Zeiten oder aus anderen Breiten. Zuerst, berichtete der Mandant, habe ihm ein Vernehmer angedroht, wenn er nicht sofort die Wahrheit sage, werde er selber ihm "die Zähne ausschlagen". Dann sei er mit der Ankündigung in Angst und Schrecken versetzt worden, die Polizei werde ihn zur Vergewaltigung durch brutale Mitgefangene freigegeben: "Zwei große Neger" warteten schon in seiner Zelle auf ihn.
Schließlich habe die Polizei ihn in den Glauben versetzt, per Hubschrauber sei gerade ein "Spezialist" im Anflug, der in der Lage sei, ihm "Schmerzen zuzufügen", wie er sie "noch nie erlebt" habe - dann werde er wünschen, "nie geboren worden zu sein".

Was der mutmaßliche Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, der 27-jährige Jurastudent Magnus G., seinem Anwalt Ulrich Endes über seine Vernehmung durch die Frankfurter Polizei am 1. September 2002 berichtete, klang kaum glaublich. Und es wäre womöglich als schlecht erfunden abgetan worden, hätten nicht Anfang der Woche Recherchen des Berliner "Tagesspiegel" ein bemerkenswertes Beweisstück zu Tage gefördert.

"Nur für die Handakte der Polizei/StA"
Ein interner Vermerk des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner verleiht den Behauptungen plötzlich Glaubwürdigkeit: Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Polizei den entführten Bankierssohn noch am Leben wähnte, ordnete Daschner an, den mutmaßlichen Kidnapper zwecks Preisgabe des Aufenthaltsorts seines Opfers "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen".

Mit anderen Worten: Die Polizei sollte dem Verdächtigen nicht nur Gewalt androhen, sie war, wie der Vermerk ("Nur für die Handakte der Polizei/StA") belegt, darüber hinaus gewillt, im weiteren Verlauf der Vernehmung zur "Rettung des Lebens des entführten Kindes" körperliche Gewalt anzuwenden.

Die interne Notiz offenbart nicht nur, dass sich Polizei-Vize Daschner über Skrupel von Kollegen hinwegsetzte: "Die von KOR Wenz erhobenen Bedenken wurden in einer weiteren Besprechung... zurückgestellt".

Auf der Suche nach dem "Wahrheitsserum"
Das Papier enthüllt auch eine andere Merkwürdigkeit: Während der Verdächtige polizeilichem Psychoterror ausgesetzt war, wurde "der Polizeiführer S. Müller beauftragt, zu prüfen, ob ein 'Wahrheitsserum' beschafft werden kann".

Dass es trotz dieser Anweisungen dann schließlich doch nicht zu körperlicher Gewalt und zu pharmazeutischer Zwangsbehandlung kam, lag nur daran, dass der Festgenommene rechtzeitig eingeräumt hatte, das Opfer sei bereits tot.

"Durch das inzwischen abgelegte Geständnis war die Maßnahme entbehrlich," endet der Vermerk, der die Frankfurter Staatsanwaltschaft umgehend veranlasste, ein Ermittlungsverfahren gegen Daschner und mehrere Kripobeamte einzuleiten.

Prüfen will Oberstaatsanwalt Rainer Schilling nun, ob Aussageerpressung oder aber erlaubtes Polizeihandeln vorlag - etwa ein "übergesetzlicher Notstand": Wenn es beispielsweise um die Rettung eines Menschenlebens geht, kann Gewaltanwendung straffrei ausgehen.

Eine Polizeiaffäre wird zum Politikum
Was sich Anfang der Woche nur wie eine weitere - in dieser Form allerdings beispiellose - deutsche Polizeiaffäre ausnahm, hat sich binnen weniger Tage zu einem Politikum ausgewachsen. Denn anders als bei früheren Verfehlungen in diesem Metier fanden die Skandalbeamten diesmal namhafte Verteidiger.

Ein Sprecher des Frankfurter Polizeipräsidenten billigte nach dem Bekanntwerden des Vermerks ausdrücklich die darin angekündigten Praktiken: "Hätte die Drohung nicht gewirkt, hätten wir ihm Schmerzen zufügen müssen."

Dem Vernehmer-Team - dessen sofortige Suspendierung Anwalt Endres forderte - sprang nicht nur der rechtsorientierte Bund Deutscher Kriminalbeamter bei, sondern auch der eher am Recht orientierte Deutsche Richterbund: Dessen Vorsitzender Geert Mackenroth gab zu bedenken, die Androhung von Gewalt könne in derartigen Fällen unter Umständen gerechtfertigt sein.

"Folter scheint wieder salonfähig zu werden"
Die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty international dagegen sieht gerade im Jonglieren mit dem Argument, in Fall des kleinen Jakob könne ein "übergesetzlicher Notstand" das eigentlich Verbotene legitimiert haben, einen politischen Dammbruch: "Folter scheint wieder salonfähig zu werden."

"Sehr besorgt und entsetzt" wies Amnesty-Sprecher Dawid Danilo Bartelt gegenüber SPIEGEL ONLINE darauf hin, dass Deutschland Vertragspartner der Uno-Konvention gegen Folter wie auch der Europäischen Menschenrechtskonvention sei, die jede Folter "absolut" verbieten. Bartelt: "Wir dürfen so etwas nicht zulassen und müssen den Anfängen wehren."

Amnesty befürchtet, der Frankfurter "Präzedenzfall" könne auch in Deutschland die gleiche Erosion von Rechtsstandards einleiten, die Menschenrechtler derzeit auch in anderen Teilen der westlichen Welt wahrnehmen - von Genua bis Guantanamo.

Nur wenig Protest regte sich, als in Berlusconis Italien im Sommer 2001 beim Genueser G-8-Gipfel Sondertruppen der Polizei auch friedliche Demonstranten brutal misshandelten.

Horrorbilder haben den common sense verrückt
Und nur eine kleine Schar von Linken und Liberalen stieß sich in Bushs Amerika an der Käfighaltung gefesselter Taliban-Verdächtiger auf dem karibischen US-Militärstützpunkt Guantanamo - die Horrorbilder vom 11. September 2001 hatten den common sense über die Verhältnismäßigkeit von Mitteln offenbar weit verrückt.

Seit im Berliner Bundestag über die Folgen möglicher Attentate mit Pockenviren debattiert wird, scheinen auch in Deutschland Maßstäbe verrutscht, die mehr als ein halbes Jahrhundert lang kaum je in Frage gestellt worden waren.

Ein Proteststurm erhob sich, als 1976 der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht öffentlich über eine Einführung der Folter sinnierte. In seinem Buch "Der Staat - Idee und Wirklichkeit" hatte der Christdemokrat nicht nur von "überdurchschnittlichen Menschen" geschwärmt, die berufen seien, durch "Alleinherrschaft und Wenigenherrschaft eine bessere Ordnung zu errichten als die Volksherrschaft". Er hatte auch postuliert, die Grundrechte auf Leben und "Freiheit von grausamer, unmenschlicher Behandlung und insbesondere von Folter" seien "keine absoluten Rechte": "Sie stellen keine unüberschreitbare Grenze für den Staat dar."

"Bei verstockten Delinquenten eine leichte Folter"
Auch noch in der zweiten Auflage seines Buches ließ Albrecht die Passage mit den von ihm konstruierten Ausnahmetatbeständen stehen, bei denen er die Folterung von Menschen als geboten bezeichnete: "Wenn es z.B. etabliert wäre, dass ein bestimmter Kreis von Personen über moderne Massenvernichtungsmittel verfügt und entschlossen ist, diese Mittel innerhalb kürzester Zeit zu verbrecherischen Zwecken einzusetzen, und angenommen, dieses Vorhaben könnte nur vereitelt werden, wenn es gelingt, rechtzeitig den Aufenthaltsort dieser Personen zu erfahren, so kann es sittlich geboten sein, diese Information von einem Mitglied des betreffenden Personenkreises auch durch Folter zu erzwingen, sofern dies wirklich die einzige Möglichkeit wäre, ein namenloses Verbrechen zu verhindern."

Nur eine Minderheit von Zeitgenossen applaudierte damals öffentlich derartigen Gedanken - wie etwa der SPIEGEL-Leserbriefschreiber Professor Dr. Felix von Bormann: "Ich persönlich würde durchaus bei verstockten Delinquenten eine leichte Folter empfehlen, um sie zum Geständnis zu bringen."

In den achtziger und neunziger Jahren wurde jedoch zunehmend deutlich, wie dünn auch in Deutschland der zivilisatorische Lack ist, der die tief im Volksbewusstsein wurzelnden Wünsche nach einer Wiederkehr körperlicher Züchtigung bis hin zur Folter verdeckt.

CSU-Politiker verlangt "Prügelstrafe für Dealer"
"Prügelstrafe - viele Deutsche dafür," betitelte "Bild" einen Bericht über eine Debatte, die 1994 in Deutschland losgebrochen war, nachdem im Saubermann-Staat Singapur ein Tourist wegen Vandalismus zu vier Stockhieben verurteilt worden war. "Was viele denken" ("Bild"), sprach der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller aus: "Eine Prügelstrafe für Rauschgiftdealer bei uns wäre durchaus überlegenswert."

Prügel und Schlimmeres für Dealer und andere Delinquenten allerdings gibt es in Deutschland seit langem: Immer wieder kommt es auf Polizeirevieren und in Strafanstalten, bei Festnahmen und bei Abschiebungen zu illegaler Gewaltanwendung, die bisweilen die Grenze zur Folter streift oder überschreitet.

Zwar erweisen sich bei weitem nicht alle Vorwürfe, die gegen Beamte erhoben werden, als wahr. In Hamburg etwa platzten vor Jahren Behauptungen farbiger Dealer, sie seien von Polizisten zu Scheinhinrichtungen in eine finstere Hafenecke verschleppt worden.

"Amnesty hat doch Recht gehabt"
Doch Jahr für Jahr belegt Amnesty international, dass die deutsche Polizei keineswegs über jeden Verdacht erhaben ist. Beamte, die am Boden liegende Festgenommene mit Fußtritten malträtieren; Streifenpolizisten, die mit schweren Taschenlampen auf Verdächtige einprügeln; Abschiebehäftlinge, die im Polizeigriff ersticken - derartige Fälle beschäftigen die Menschenrechtler immer wieder.

Während die CDU Amnesty-Vorwürfe, vor allem Ausländer würden von deutschen Polizisten misshandelt, als schlichtweg unwahr abtat, kam eine im Auftrag der Innenminister gefertigte Studie (Titel: "Polizei und Fremde") Mitte der Neunziger zu einem differenzierteren Ergebnis: Bei der Misshandlung von Ausländern auf deutschen Polizeiwachen handele es sich "weder um 'bloße Einzelfälle' noch um ein 'systematisches Verhaltensmuster'". Die liberale Hamburger "Zeit" befand daraufhin: "Amnesty hat doch Recht gehabt."

Vorwerfen lassen muss sich die Bundesrepublik auch, dass sie übelste Folter toleriert und zum Teil sogar begünstigt hat, sofern sie im Ausland ausgeübt wurde:

Deutsche Politiker haben es für inopportun gehalten, bei verbündeten Staaten wie der Türkei gegen die dort Jahrzehnte lang systematisch betriebene Folterung zu protestieren,
deutsche Richter, Behörden und Abgeordnete weigerten sich beharrlich, Folterpraktiken im Heimatland von Flüchtlingen als politischen Asylgrund anzuerkennen.

Folter als "kriminaltechnische Besonderheit"
Bayerns Ministerpräsident Franz Josef Strauß hatte Mitte der Achtziger sogar verhindern wollen, dass Deutschland die Uno-Konvention zur Ächtung der Folter unterschreibt. Der CSU-Politiker fürchtete, der Zustrom von Ausländern werde weiter ansteigen, wenn Flüchtlingen, die sich auf Foltergefahren in ihrer Heimat beriefen, nicht mehr die Einreise verwehrt werden könne.

Die laxe Haltung deutscher Juristen zur Folter - wenn sie denn nur im Ausland vollzogen wird - dokumentiert eine Entscheidung der 13. Senat des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg, der 1982 das Asylbegehren eines türkischen Kurden mit der Begründung abwies, Folter und Misshandlung seien in der Türkei ein "allgemeines Phänomen"; durch "die Ausstattung mit eigens für Folterzwecke konstruierten Geräten" in der Türkei erwachse "indes noch kein Anspruch des in dieser Hinsicht gefährdeten Asylbewerbers auf Asylgewährung".

Und weiter: "Darüber hinaus dürfte sich das Phänomen, dass Folter und Misshandlung relativ stark gerade im Vorfeld des politischen Strafrechts verbreitet sind, nicht zuletzt auf kriminaltechnische Besonderheiten zurückführen lassen. Vor diesem Hintergrund dient die Folter ... als Mittel, um durch gewaltsame Erzwingung von Aussagen Erkenntnisse über den organisatorischen Aufbau und die Personalstruktur der Vereinigung zu erlangen. Mit politischer Verfolgung hat dies nichts zu tun."

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte in jenen Jahren sogar das Asylbegehren eines Kurden mit türkischer Staatsangehörigkeit ab, der aus politischen Gründen in seiner Heimat "jeweils zwanzig Minuten lang ... der Bastonade unterzogen" worden war. Asylrechtlich, so entschieden die Richter, sei diese Behandlung ohne Belang, weil der Betroffene "nicht politisch, sondern nur 'im Zuge gewöhnlicher Ermittlungen' verfolgt worden" sei.

Deutsche Beamte nehmen Folteropfer nicht ernst
Skandalöse Argumente aus längst vergangenen Zeiten? Der Geist, der aus solchen Entscheidungen spricht, weht offenbar bisweilen noch immer in deutschen Amtsstuben. So ergab eine von Amnesty publizierte Analyse von Anhörungsprotokollen und Asylbescheiden eine "erschreckende Diskrepanz" zwischen der Einschätzung von Flüchtlingen aus Folterländern durch staatliche Asylämter und unabhängige Fachleute.

Die Studie legt den Schluss nahe: Aussagen tatsächlich Gefolterter werden von deutschen Behörden nicht genügend ernst genommen. Nur ein Viertel von 40 Asylsuchenden, die vom Berliner "Behandlungszentrum für Folteropfer" eindeutig als Folterüberlebende eingestuft wurden, waren vom zuständigen Bundesamt anerkannt worden.

Indirekt mitschuldig an den menschenverachtenden Praktiken in Folterstaaten macht sich die Bundesrepublik nach Ansicht von Menschenrechtlern seit Jahren auch auf andere Weise. Weltweit handeln rund 150 Unternehmen, darunter 30 deutsche, mit Elektroschockgeräten, wie sie in vielen Ländern für Folterzwecke verwendet werden.

Obwohl die Bundesrepublik 1997 Exportkontrollen für Elektroschocker einführte, beklagte Amnesty weiterhin das Fehlen "jeder Transparenz". Unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werde verschleiert, ob Geräte wie elektrische "Viehtriebapparaturen" und "Betäubungszangen" auch in notorische Folterländer exportiert werden.

"Stromstöße von hoher Voltzahl"
Immerhin, im jüngsten Jahresbericht konnte Amnesty Deutschland über die Verwendung einiger derartiger Geräte Auskunft geben: "Bei den Polizeibehörden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen befanden sich Berichten zufolge Elektroschockwaffen in der Erprobung". Aus diesen Geräten vom "Typ M-26" könnten mit Widerhaken versehene, an Drähten befestigte Pfeile abgeschossen werden, über sich "Stromstöße von hoher Voltzahl abgeben" ließen. Als Amnesty den Bericht Ende vorigen Jahres, zwei Wochen vor Weihnachten, veröffentlichte, mag manch einer die darin ausgedrückte "Sorge" für übertrieben gehalten haben, die Schockgeräte könnten in Deutschland zum polizeilichen Einsatz kommen, bevor hinlänglich "Klarheit über die medizinischen Auswirkungen dieser Technologie" bestehe.

Aber damals hatten sich Polizei-Offizielle auch noch nicht, wie jetzt in Frankfurt, offen dazu bekannt, der Wahrheitsfindung im Extremfall durch Zufügung "großer Schmerzen" dienen zu wollen.
SPIEGEL online

sowas stimmt einem schon nachdenklich, zumal es ja wirklich kein Einzelfall ist, aber erst in diesem speziellen Fall wirklich eine Resonanz in den Medien gefunden hat. Es scheint also tatsächlich so zu sein, dass spätestens seit dem 11.September gerade aufgrund des scheinbaren Kampfes gegen islamistische Terroristen, Menschenrechtsverletzungen, Diktatoren, etc. die westliche Welt sich stattdessen in den Methoden diesen immer mehr annähert. Angesichts sowas haben die WTC-Attentäter post mortem letztendlich den grösseren Sieg erreicht als mit dem Anschlag selber, da die dadurch erzeugte Paranoia die westlichen Staaten dazu bringt, mehr und mehr die Errungenschaften, die wir mit den Begriffen Zivilisation und westlichen Werten in Verbindung bringen, zu erodieren und letztendlich zu zerstören. Schliesslich war es ja gerade unsere hier gepflegte Vorstellung von Freiheit und Gerechtigkeit, die islamischen Fundamentalisten sauer aufstösst..
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Demon Piccolo
Es wird wohl keinen überraschen, dass ich FÜR die Erlaubnis zur Gewaltanwendung in den Fällen, dass ein anderes Menschenleben akut durch das Schweigen des Täters wahrscheinlich gefährdet ist.
Warum sollte unser Grundgesetz den Täter stärker als das Opfer schützen??
Naja...schade, leider ist dieser in meinen Augen durchaus diskutierwürdige Vorstoss ja bereits vom Tisch gefegt worden...zu heisses Eisen, durchaus verständlich.

sagen wir es mal so, wenn es wirklich der Täter ist und es um eine Notfall-Situation handeln würde könnte man das ja von mir aus sogar noch diskutieren. Aber es bleibt das WENN, das das entscheidende Problem darstellt: Woher willst du mit der letzten Sicherheit wissen, dass es wirklich der Täter ist? Die Unschuldsvermutung gibt es nicht ohne Grund, denn was passiert wenn du als Verdächtiger, als aus irgendeinem Grund mutmasslichen Täter auf dem Verhörstuhl landest, es aber nicht warst? Was du natürlich beteuerst, aber die Beamten werden dir das dann logischerweise nicht glauben und dich foltern um zu erfahren, wo das Opfer ist. Was sagt man also, wenn man nichts zu sagen hat, was ausreicht um die Folterer zufrieden zu stellen? Damit kommen wir ja zum aus der Geschichte und zahlreichen Filmen altbekannten Dilemma, das jeder unter Folter alles erzählt, einschliesslich falscher Geständnisse. Wodurch wir bei der idiotischen Willkür von totalitären Staaten oder beispielsweise der Inquisition wären. Der potentielle Täter wird also nicht ohne Grund geschützt, denn das Merkmal eines Rechtsstaates ist es ja, dass ein Täter erst der Täter ist, wenn dies zweifelsfrei bewiesen ist und er verurteilt wurde, sonst kommen wir in einen rechtsfreien Raum, in dem aus unschuldigen Leuten aufgrund von Vermutungen und Vorverurteilungen mehr herausgepresst werden kann als sie überhaupt wissen, in dem aus Leuten Geständnisse herausgeholt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wollen wir einen solchen Willkürstaat? Möchtest du bei einem solchen Verhör landen? Ich würde es andersrum sehen, wer schon mal näher mit der Polizei Kontakt hatte weiss, dass schon heute das Problem existiert, dass die mit dir, ob schuldig oder nicht, im Prinzip machen könnten was sie wollen und das Wort Gerechtigkeit so schnell mal zur Floskel verkommt..
 
Original geschrieben von Demon Piccolo
Es wird wohl keinen überraschen, dass ich FÜR die Erlaubnis zur Gewaltanwendung in den Fällen, dass ein anderes Menschenleben akut durch das Schweigen des Täters wahrscheinlich gefährdet ist.
Warum sollte unser Grundgesetz den Täter stärker als das Opfer schützen??
Naja...schade, leider ist dieser in meinen Augen durchaus diskutierwürdige Vorstoss ja bereits vom Tisch gefegt worden...zu heisses Eisen, durchaus verständlich.
in dem fall, dass ein menschenleben wirklich von der gesprächigkeit des täters abhängt kann man deine einstellung ja noch vertreten/verstehen aber denkst du nicht, dass die einführung solcher methoden bald zu einem dammbruch führen könnte, dass am ende selbst schlichte tatverdächtige bereits gefoltert würden um irgendwelche ziele zu erreichen wie eben z. b. der schutz eines anderen lebens? denkst du dass diese 2-3 fälle pro jahr wo es überhaupt eine von der polizei festgenommene person gibt, die SICHER als der täter identifiziert ist und von deren willen zur zusammenarbeit das leben eines dritten abhängt eine legitimierung von schweren menschenrechtsverletzungen und methoden des mittelalters mit dem schwer zu verhindernden ´dammbruch´als folge rechtfertigen ?
ich für meinen teil muss dies mit einem überdeutlichen NEIN beantworten.




EDIT: grr mephi du bist mir zuvor gekommen;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Demon Piccolo
Nein, denke nicht dass so ein Dammbruch folgen würde unsere Verfassung(GG) verhindert dies.
unsere verfassung verbietet aber im grunde solche ´maßnahmen´
dh sie müsste sowieso leicht abgeändert bzw ergänzt werden damit das ganze auf einer wirklich soliden rechtsgrundlage stattfinden kann und wie willst du festlegen, ab welcher menge an beweisen für die schuld eines täters und ab welcher schwere der gefährdung des opfers ´leichte folter´ legitim sein soll
mich würde da mal interessieren wie du da die grenze setzen würdest.
 
Also ich bin gegen irgendeine Art von Folter, egal, was der Täter verbrochen hat und ob er wirklich schuldig ist.
Sowas ist nicht human und hat in einem zivilisierten Staat doch nichts verloren.

Ok, wenn es noch nicht sicher ist, ob der Täter wirklich schuldig ist, ist es ja recht verlockend Folter anzudrohen oder gar durchzuführen, das kann ich verstehen. Androhung ist ja an sich ok. Aber ich finde Foltern auch in diesem Fall einfach primitiv.
Es kommt doch früher oder später durch Ermittlungen eh meistens raus, wer nun schuldig ist. Wozu also Täter (oder Opfer!) unnütz quälen.

Sowas haben auch Mörder nicht verdient, finde ich.

Zudem. Wenn nur "leichte Folter" erlaubt sein darf, wer kontrolliert das denn? Wenn sowas freigegeben ist, leben alle polizisten doch ihren sadistischen Trieb aus....denke ich zumindest.


Da könnte man doch auch gleich die Todesstrafe einführen -.-
 
Original geschrieben von Demon Piccolo
Das die Polizei zuviel, die Richter eher zuwenig Macht haben find ich auch.-..naja..evtl wäre der Staat anders nicht aufrecht zu halten...aber..das n anderes Thema^^

was soll denn das jetzt?

Die Polizei hat in unserem Staat VIEL zu wenig zu sagen! Die Richterwillkür ist ein viel größeres Problem!

Die Polizei muß in Deutschland erst fragen bevor sie einen Warnschuß abgeben ........... an eine Schuß auf einen Täter darf man gar nicht denken

Die Polizei muß in unserem Land Jeden gehen lassen, der nicht 110%ig schuldig oder schuldfähig ist

Die Polizei darf keinen Ausländer ausweisen lassen, der nicht sagt woher er kommt

Die Polizei muß höflich fragen wenn sie mal einen Tatverdächtigen vernehmen möchte

Die Polizei darf NIEMALS als erstes zuschlagen! Sie müssen warten bis diese total bekifften und durchgeknallten Möchtegerndemonstranten ausrasten und dann kommt es schlimmer als man denkt.

Ein Polizist wird sofort suspendiert, wenn irgendein Spinner sagt: "der hat mich geschlagen" :dodgy:
.
.
.
.
.
und so weiter

UND die Polizei muß sich jeden Tag dummes Gesülze von irgendwelchen Deppen anhören, die denken die Polizei springt sofort auf - weil man ja seinen Hund vermisst oder seine Tasche irgendwo vergessen hat oder weil man den "Stinkefinger" gezeigt bekam.

MEHR MACHT FÜR DIE POLIZEI IN DEUTSCHLAND!
 
Original geschrieben von -M-
was soll denn das jetzt?

Die Polizei hat in unserem Staat VIEL zu wenig zu sagen! Die Richterwillkür ist ein viel größeres Problem!

Die Polizei muß in Deutschland erst fragen bevor sie einen Warnschuß abgeben ........... an eine Schuß auf einen Täter darf man gar nicht denken

Die Polizei muß in unserem Land Jeden gehen lassen, der nicht 110%ig schuldig oder schuldfähig ist

Die Polizei darf keinen Ausländer ausweisen lassen, der nicht sagt woher er kommt

Die Polizei muß höflich fragen wenn sie mal einen Tatverdächtigen vernehmen möchte

Die Polizei darf NIEMALS als erstes zuschlagen! Sie müssen warten bis diese total bekifften und durchgeknallten Möchtegerndemonstranten ausrasten und dann kommt es schlimmer als man denkt.

Ein Polizist wird sofort suspendiert, wenn irgendein Spinner sagt: "der hat mich geschlagen" :dodgy:
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und so weiter

UND die Polizei muß sich jeden Tag dummes Gesülze von irgendwelchen Deppen anhören, die denken die Polizei springt sofort auf - weil man ja seinen Hund vermisst oder seine Tasche irgendwo vergessen hat oder weil man den "Stinkefinger" gezeigt bekam.

MEHR MACHT FÜR DIE POLIZEI IN DEUTSCHLAND!
ähm was soll ich sagen.......sagen wirs so: schreib bitte nicht mehr soviel im stil von:" das ist so und das ist so und jenes ist so und BLAAA" sonder gib mal begründungen an, die zu deiner genannten, PERSÖNLICHEN UND SUBJEKTIVEN( und falschen;):evil )meinung nachdruck liefern.......*bitte nicht aufschlitzen*
 
Original geschrieben von BlackBlade
ähm was soll ich sagen.......sagen wirs so: schreib bitte nicht mehr soviel im stil von:" das ist so und das ist so und jenes ist so und BLAAA" sonder gib mal begründungen an, die zu deiner genannten, PERSÖNLICHEN UND SUBJEKTIVEN( und falschen;):evil )meinung nachdruck liefern.......*bitte nicht aufschlitzen*
na gut :dodgy:

also: durch diesen "das ist so und das ist so" Stil verleihe ich dem ganzen einen weniger subjektiven Character sondern einen allgemeingültigen

wenn jemand das nicht begreift.........Schade, aber solche muß es leider auch geben

und nenn meine Sachen nicht subjektiv, wenn du keine einzige Aussage widerlegen kannst! DENN ES SIND TATSACHEN! wenn du mir widersprechen willst - versuche es bitte, du wirst es nicht schaffen

PS: was soll ich denn Begründen? muß man alles Begründen bist du es begreifst? begründe mal deinen sinnlosen Beitrag! das bist du schuldig geblieben!


Also erst denken, dann schreiben :beerchug:
 
Original geschrieben von -M-
na gut :dodgy:

also: durch diesen "das ist so und das ist so" Stil verleihe ich dem ganzen einen weniger subjektiven Character sondern einen allgemeingültigen

wenn jemand das nicht begreift.........Schade, aber solche muß es leider auch geben

und nenn meine Sachen nicht subjektiv, wenn du keine einzige Aussage widerlegen kannst! DENN ES SIND TATSACHEN! wenn du mir widersprechen willst - versuche es bitte, du wirst es nicht schaffen

PS: was soll ich denn Begründen? muß man alles Begründen bist du es begreifst? begründe mal deinen sinnlosen Beitrag! das bist du schuldig geblieben!


Also erst denken, dann schreiben :beerchug:
es soll auch leute geben die mit kritik nicht umgehen können:dodgy:

und ich kann nur entgegnen: erst lesen dann denken und dann schreiben: der beweis dass deine aussagen falsch sind steht in dem posting von mephi ganz am anfang, da steht ja dass es nicht immer so ist wie du sagst! und ich kann meine aussage nicht belegen weil es gedankenspiele mit fiktiven sachen sind die mal sein könnten und dafür gibts leider noch keine möglichkeit die zu beweisen, man könnte hier höchstens vergleiche zu ähnlichen situationen in der geschichte bringen aber das halte ich hier für nicht nötig.
und ich sage nicht dass deine aussagen direkt falsch sind aber imo ist es so das die gängige praxis(siehe mephis ganz langes post) in der kombination mit der tatsache dass (bisher) fast nicht dagegen vorgegangen wurde der eindeutige widerleg zu deinen behauptungen........aber wie gesagt das ist meine meinung, ich hab ja auch am ende bitte nicht aufschlitzen geschrieben
 
Original geschrieben von BlackBlade
es soll auch leute geben die mit kritik nicht umgehen können:dodgy:
Kritiker werden nicht kritisiert (= eiserne Regel)

Original geschrieben von BlackBlade
und ich kann nur entgegnen: erst lesen dann denken und dann schreiben: der beweis dass deine aussagen falsch sind steht in dem posting von mephi ganz am anfang, da steht ja dass es nicht immer so ist wie du sagst!
ich habe mich nicht auf Mephi bezogen (lies also bitte auch richtg ;) )

und auch hier kann ich nur sagen: Ausnahmen bestätigen die Regel..............

Außerdem sind meine Aussagen selbstverständlich nicht allgemeingültig oder für alle Ewigkeit verbindlich - ich kann mich auch nur auf einen kleinen Kreis beziehen an dem ich teilhaben darf (also die Polizei und Polizisten in meiner Umgebung und Verwandt/Bekanntschaft)

Original geschrieben von BlackBlade
aber wie gesagt das ist meine meinung
ich habe nie deine Meinung zum Thema bewertet

Original geschrieben von BlackBlade
ich hab ja auch am ende bitte nicht aufschlitzen geschrieben
du atmest doch noch :p



PS: mache es wie die Inder, die mögen keine eMails/Chat bei vielen/wichtigen Sachen, weil der Kontakt sehr unpersönlich ist und zu Mißverständnissen führt (oder anders: nimm nicht alles so ernst oder empfinde es nicht als bösartig+aggressiv was ich hier schreibe ;) )
 
also die pilizisten warten gerade bei demonstrationen ,vor allem bei sitzdemos nicht lange .
wenn die der meinung sind ,die müssen weg ,werden einfach mal sehr schmerzhafte polizei griffe angewand ,oder der stock kommt zum einsatz.
ich bin wirklich gg alle arten von körperlich bestrafungen auf dem polizeirevier ,da dann viele polizisten sich wie gott im himmel aufspielen können ,da sie immer sagen können ,es war notwendig. man bietet gerade den sadistisch veranlagten personen ein großes gebiet an .
 
Original geschrieben von -M-
was soll denn das jetzt?

Die Polizei hat in unserem Staat VIEL zu wenig zu sagen! Die Richterwillkür ist ein viel größeres Problem!

Die Polizei muß in Deutschland erst fragen bevor sie einen Warnschuß abgeben ........... an eine Schuß auf einen Täter darf man gar nicht denken

Die Polizei muß in unserem Land Jeden gehen lassen, der nicht 110%ig schuldig oder schuldfähig ist

Die Polizei darf keinen Ausländer ausweisen lassen, der nicht sagt woher er kommt.

Die Polizei muß höflich fragen wenn sie mal einen Tatverdächtigen vernehmen möchte

Die Polizei darf NIEMALS als erstes zuschlagen! Sie müssen warten bis diese total bekifften und durchgeknallten Möchtegerndemonstranten ausrasten und dann kommt es schlimmer als man denkt.

Ein Polizist wird sofort suspendiert, wenn irgendein Spinner sagt: "der hat mich geschlagen" :dodgy:

und so weiter

UND die Polizei muß sich jeden Tag dummes Gesülze von irgendwelchen Deppen anhören, die denken die Polizei springt sofort auf - weil man ja seinen Hund vermisst oder seine Tasche irgendwo vergessen hat oder weil man den "Stinkefinger" gezeigt bekam.


also das mit dem schießen ist von bundesland zu bundesland anders, siehen sachsen vorstoß. was ich peröhnlich für falsch halte, wollen wir verhältnisse wie in den usa, das jeder noch so kleine kriminelle ne pistole an den kopf gedrückt kriegt? nein also.

ist ja auch richtig unschuldig ist unschuldig, und es gibt auch genug gegenbeispiele dafür das leute zu unrecht in uhaft saßen und ein berechtigter zweifel an ihrer schuld bestand, ein peröhnlicher fall ist mir geläufig, einer der wegen körperverletzung schon mal saß wurde verhaftet auch wenns kaum beweise gab, er wurde dann freigesprochen von daher.

wieso soll die polizei jemanden ausweisen? die polizei ist teil der exekutivmacht, nicht der judikative die dafür zuständig ist. oder willst du einen staat indem polizisten die gesetzte machen die sie selbst durchsetzten?

das wäre mir jedenfalls neu, tatverdächtige können durchaus gegen ihren willen auf eine polziewache mitgenommen werden, das sie ohne anwalt nichts sagen müssen ist wiederrum ein wichtiger pfeiler eines rechtsstaates.

jaja die armen bullen, kenne wiederum genügend fälle wos andersherum war, an berliner maikrawallwn etc, ham schon etliche polizisten zuerst zugeschlagen.

nein ein untersuchungsverfahren guckt ob es stimmt oder nicht dann wird er entlassen und bis dahin suspendiert, wenn seine unschuld bewiese ist kriegt er seinen job wieder und der typ ne anzige wegen falscher verdächtigung und was es da so gibt. wiederrum sehr wichtig weil es unverantwortlich ist irgendwelche aggressiven leuten in der polzei zu haben, polizisten sollen schützen und nicht unschuldige verprügeln.

das ist ein berechtigter einwand, der aber nicht wirklich gravierend ist, wenns die bullen so stört sollen se sich nen andern job suchen gibt sicher genug die das nicht stört und den job gerne machen.

so ganz einfach, die meinung kann im extremfall schon gravierende folgen haben, also wäre eine begrünung durchaus angebracht.

@topic: bin für die absolute einhaltung der menschenrecht, die gewaltanwendung gegen täter/Verdächtige verbietet. jeder der anders denkt kann ja mal in eine diktatur fahren und dort wird er sehen wie "toll" folter ist.
 
Original geschrieben von Nataku-san
wollen wir verhältnisse wie in den usa, das jeder noch so kleine kriminelle ne pistole an den kopf gedrückt kriegt? nein also.

klar, wäre gar nicht so schlecht - wenn man bedenkt was sich hier viele "Bürger" so erlauben

ist ja auch richtig unschuldig ist unschuldig, und es gibt auch genug gegenbeispiele dafür das leute zu unrecht in uhaft saßen und ein berechtigter zweifel an ihrer schuld bestand, ein peröhnlicher fall ist mir geläufig, einer der wegen körperverletzung schon mal saß wurde verhaftet auch wenns kaum beweise gab, er wurde dann freigesprochen von daher.

ja genau, und der Spengemann ist auch völlig unschuldig und hat zu Unrecht eine 40000Euro Strafe bekommen blabla............es gibt immer Unschuldige die bestraft werden und Schuldige, die nicht bestraft werden! Was soll's ---> lieber ein Unschuldiger mehr als 10 Schuldige zu wenig, so einfach ist die Rechnung

wieso soll die polizei jemanden ausweisen? die polizei ist teil der exekutivmacht, nicht der judikative die dafür zuständig ist. oder willst du einen staat indem polizisten die gesetzte machen die sie selbst durchsetzten?

Ich habe genau gewußt, dass irgendein kleiner Klugscheißer kommt und mir so einen Scheíß erzählen will..........WAS DENKST DU WARUM ICH GESCHRIEBEN HABE "AUSWEISEN LASSEN"?? Verstehst du die einfache deutsche Sprache nicht?

das wäre mir jedenfalls neu, tatverdächtige können durchaus gegen ihren willen auf eine polziewache mitgenommen werden, das sie ohne anwalt nichts sagen müssen ist wiederrum ein wichtiger pfeiler eines rechtsstaates.

na klar, du denkst wieder - wenn jemand nein sagt, dann darf dich die Polizei nicht mitnehmen.......

jaja die armen bullen, kenne wiederum genügend fälle wos andersherum war, an berliner maikrawallwn etc, ham schon etliche polizisten zuerst zugeschlagen.

das ist nicht die Entscheidung der Polizisten sondern einer einzelnen Person, die das ganze führt! Und die Polizisten SOLLEN ja als erstes schlagen dürfen - immer ordentlich auf's Maul für diese "Demonstranten" die jedes Jahr Ärger machen! Warum sollte die Polizei auch jedes mal warten wenn die genau wissen was wieder passieren wird

und außerdem haben sie das Recht dich eines Platzes zu verweisen und wenn du nicht hörst.....was sollen sie denn deiner Meinung nach machen?


nein ein untersuchungsverfahren guckt ob es stimmt oder nicht dann wird er entlassen und bis dahin suspendiert, wenn seine unschuld bewiese ist kriegt er seinen job wieder und der typ ne anzige wegen falscher verdächtigung und was es da so gibt. wiederrum sehr wichtig weil es unverantwortlich ist irgendwelche aggressiven leuten in der polzei zu haben, polizisten sollen schützen und nicht unschuldige verprügeln.

so langsam frage ich ich wie blöd man sich stellen kann!?

ich sagte doch ganz genau "der Polizist wird sofort suspendiert" und du erzählst mir so einen Scheíß, dass der Polizist suspendiert wird........kannst du nicht richtig lesen?


das ist ein berechtigter einwand, der aber nicht wirklich gravierend ist, wenns die bullen so stört sollen se sich nen andern job suchen gibt sicher genug die das nicht stört und den job gerne machen

nee, die gibt es nicht! Und jeder ist irgendwo unzufrieden in seinem Job - da kann man nicht einfach kündigen und versuchen was anderes zu finden (soviel Auswahl gibt es heutzutage nicht mehr)

so ganz einfach, die meinung kann im extremfall schon gravierende folgen haben, also wäre eine begrünung durchaus angebracht.

die steht im Text also lies bitte erst richtig bevor du mir hier solch einen ?*")$"= auftischst
 
Original geschrieben von Demon Piccolo
Nein, denke nicht dass so ein Dammbruch folgen würde unsere Verfassung(GG) verhindert dies.

Die Gefahr besteht schon, denn eine allfällige Berechtigung zur Folter würde ja in Konflikt mit der Verfassung stehen, also müsste diese abgeändert und somit aufgeweicht werden. Und gerade diesen Schritt erachte ich als besonders gefährlich, weil dann die rechtliche Situation in diesem Bereich schnell mal diffus werden könnte, d.h. dass man als allfälliges Opfer kaum noch Möglichkeiten hätte, sich gegen derartige Praktiken zu wehren. Denn es stellt sich ja auch die Frage: Wie sollte man einen allfälligen Gesetzesartikel formulieren, dass Missbrauch durch die Behörden wirklich ausgeschlossen ist? Schliesslich könnten die ja dann fast in jedem Fall blumig irgendwas von einer berechtigten Vermutung, von einer Notfallsituation, usw. erzählen und hätten dann einen Freipass, mit einem Verhafteten zu tun was ihnen beliebt. Unser Rechtssystem ist ja schon heute vor Fehlern und Justizirrtum gefeit und da geht es ja um die Gerichtsprozesse, wie soll also ein Polizeibeamter innert kürzester Zeit entscheiden, ob einer wirklich der Täter ist oder nicht, wenn dies in vielen Fällen häufig nicht einmal den Richtern in monatelangen Verhandlungen gelingt? Ausserdem gibt es in diesem Fall ja noch das Recht in Berufung zu gehen, bei einer Polizeifolter wäre ja der zuständige Beamte die alleinige und höchste Instanz, man hätte also als Unschuldiger keinerlei Handhabe mehr, einer Folter zu entgehen, wenn die Polizei aus irgendeinem Grund zum Schluss käme, dass diese nötig sei..
 
na klar, du denkst wieder - wenn jemand nein sagt, dann darf dich die Polizei nicht mitnehmen.......

wenn du gelesen hättest würdest du erkennen das ich schrieb, das man verdächtige durchaus mitnehmen, kann und ies auch gegen ihren willen, was ich auch für gut halte. also bevor du mit etwas vorwürfst halte dich selber dran.

ich sagte doch ganz genau "der Polizist wird sofort suspendiert" und du erzählst mir so einen Scheíß, dass der Polizist suspendiert wird........kannst du nicht richtig lesen?

ich hab geschrieben das es richtig sei solche leute zu suspendiern, das sie aber auch ihren job wiederkriegen wenn ihre unschuld bewiesen ist, also mach deswegen kein drama.

das ist nicht die Entscheidung der Polizisten sondern einer einzelnen Person, die das ganze führt! Und die Polizisten SOLLEN ja als erstes schlagen dürfen - immer ordentlich auf's Maul für diese "Demonstranten" die jedes Jahr Ärger machen! Warum sollte die Polizei auch jedes mal warten wenn die genau wissen was wieder passieren wird

ganz einfach weil unschuldige verletzt werden können ganz einfach. man kann keinen unschuldigen verprügeln auch wenn man noch 10 schuldige erwischt geht nicht, ist gegen meine ethik.

nein du sagst nur so sei es, ohne begründung, und du. ausserdem nicht so aggresiv. leute die im unrecht sind, werden meistens agressiv.
 
Also bitte , Folter hat auch seine vorteile . Man muß nur die Nachteile ausmerzen .

Die Folter sollte nur dazu dienen anderen Menschen das Leben zu retten , wie in dem Fall aus Frankfurt . Die Folter sollte Schmerzen aber keine Wunden zufügen . Ein Arzt sollte anwesend sein , der die Folter jederzeit beenden kann . Außerdem sollte es dann Veröffentlicht werden , das gefoltert wurde .

Zu dem Fall in Frankfurt . Die Androhung von Folter war vollkommen berechtigt . Der Täter hat falsche Angaben gemacht zum Aufenthaltsort des Jungen . Das er es war , war da schon ziemlich klar .

Was ich mich frag ist ob die Folter nur angewendet werden sollte weil die Eltern des Jungen reich und einflußreich waren und sich die Medien dafür so interessierten . Sicher kannten sich der Vater des Jungen und der Polizeichef .
 
Original geschrieben von Tom_Green
Also bitte , Folter hat auch seine vorteile . Man muß nur die Nachteile ausmerzen .

Die Folter sollte nur dazu dienen anderen Menschen das Leben zu retten , wie in dem Fall aus Frankfurt . Die Folter sollte Schmerzen aber keine Wunden zufügen . Ein Arzt sollte anwesend sein , der die Folter jederzeit beenden kann . Außerdem sollte es dann Veröffentlicht werden , das gefoltert wurde .

Zu dem Fall in Frankfurt . Die Androhung von Folter war vollkommen berechtigt . Der Täter hat falsche Angaben gemacht zum Aufenthaltsort des Jungen . Das er es war , war da schon ziemlich klar .

Was ich mich frag ist ob die Folter nur angewendet werden sollte weil die Eltern des Jungen reich und einflußreich waren und sich die Medien dafür so interessierten . Sicher kannten sich der Vater des Jungen und der Polizeichef .

das is jetzt aber hoffentlich nicht dein ernst oder?
ist dir schon mal gekommen, dass man nicht immer weiss, ob derjenige der vor einem sitzt auch wirklich der richtige ist, der wenn man ihn durch folter dazu bringt das leben der opfer retten kann sondern dass es ja viel häufiger nicht ganz sicher sein dürfte ob der tatverdächtige auch wirklich der täter ist.........

und ausserdem sagst du die folter sollte nur schmerzen zufügen aber keine wunden.
schön und gut aber schon mal daran gedacht dass die folter bei den gefolterten auch seelische wunden zurücklässt? lies dir doch mal erfahrungsberichte von bekanntgewordenen folteropfern durch, denen ihr leiden auch in freiheit ist psychisch bedingt weil ihre seele und ihre würde verletzt sind und das wäre auch bei einer folter wie sie von dir vorgeschlagen wurde der fall!
 
Original geschrieben von BlackBlade
das is jetzt aber hoffentlich nicht dein ernst oder?
ist dir schon mal gekommen, dass man nicht immer weiss, ob derjenige der vor einem sitzt auch wirklich der richtige ist, der wenn man ihn durch folter dazu bringt das leben der opfer retten kann sondern dass es ja viel häufiger nicht ganz sicher sein dürfte ob der tatverdächtige auch wirklich der täter ist.........

und ausserdem sagst du die folter sollte nur schmerzen zufügen aber keine wunden.
schön und gut aber schon mal daran gedacht dass die folter bei den gefolterten auch seelische wunden zurücklässt? lies dir doch mal erfahrungsberichte von bekanntgewordenen folteropfern durch, denen ihr leiden auch in freiheit ist psychisch bedingt weil ihre seele und ihre würde verletzt sind und das wäre auch bei einer folter wie sie von dir vorgeschlagen wurde der fall!

Steht in meinem Beitrag etwas davon das Folter die Regel sein soll ? Nein steht nicht da . Der Typ in Frankfurt ist perfekt dazu . Er hat zugegeben das er es war , hat aber den Ort nicht verraten wo der Junge ist . Das ist wie mit der Auffassung mit Krieg von Joschka Fischer . Es ist das letzte Mittel und vor dem letzten Mittel gibt es viele andere , aber wen die nicht helfen , dann sollte man die Folter probieren . So wie ich mir die staatliche Folter Vorstellen würde kämme die Androhung höchstens 5 bis 10 mal im Jahr in ganz Deutschland und die Anwendung bei vielleicht 1 - 3 mal vor .

Es muß Gewissheit geben das die Person vor einem der Täter ist . Da ist eigentlich die Frage zu stellen was wichtiger ist : Das Seelenheil eines Täters oder die mögliche Rettung senes Opfers wohl lächerlich .

Außerdem sind deine Folterbeispiele von illegalen Folterungen . So wie ich es mir wünschen würde , würde das Protokoll der Folter in einer Zeitschrift veröffentlicht werden . Das würd die Polizei von zu extremen Maßnahmen abhalten .
 
Original geschrieben von Tom_Green
Steht in meinem Beitrag etwas davon das Folter die Regel sein soll ? Nein steht nicht da . Der Typ in Frankfurt ist perfekt dazu . Er hat zugegeben das er es war , hat aber den Ort nicht verraten wo der Junge ist .

Es muß Gewissheit geben das die Person vor einem der Täter ist . Da ist eigentlich die Frage zu stellen was wichtiger ist : Das Seelenheil eines Täters oder die mögliche Rettung senes Opfers wohl lächerlich.

Außerdem sind deine Folterbeispiele von illegalen Folterungen . So wie ich es mir wünschen würde , würde das Protokoll der Folter in einer Zeitschrift veröffentlicht werden . Das würd die Polizei von zu extremen Maßnahmen abhalten.

1. in deutschland reicht ein geständnis in keinster weise aus um die schuld eines tatverdächtigen zu bestätigen, es gibt auch falsche geständnisse. also ist das schon mal nichtmöglich, eine folter so wie du sie willst könnte man erst nach einer gerichtsverhandlung machen, und dann ist es zu spät. alles andere würde die rechtsstaatlichkeit massiv untergraben.

2. nein lächerlich ist es nie, jedes menschleben ist kostbar. egal ob täter oder opfer. ein täter wird durch seine tat nicht zu einem tier mit dem man tun und lassen kann was man will. beide müssen geschützt werden. und das problem bleibt ja man weiß nie hundertprozentig ib es der täter ist. also gehts sicher nicht.

und eine medizinische folter bleibt folter, und vieleicht steigt ja durch die psychischen wunden die gefahr die tat öfter und grausamer auszuführen, sprich du ziehst dir deine eigenen psychopathen an. die du ewig einsperren musst, auch wenn die wahrscheinlichkeit bestand, das er nach dem abbüssen einer strafe wieder resozialisiert hätte werden können.
 
Original geschrieben von Demon Piccolo
@Mephi: Nein, das GG wird dafür nicht verändert, Art 2 II ist durch Art 2 II 3 eingeschränkt, "durch Gesetz", reicht also n einfaches Parlamentsgesetz. Und da hats dann ja die Wesensgehaltsgarantie, und zudem IMMER die Möglichkeit auf Klage beim BVerfG, falls alles andere scheitert.
Hast ja Recht, es dürfte eben nur in absoluten Härtefällen, wie eben diesem passieren, nicht im Normfall, wenn ein Verdächtiger sich ausschweigt.

gut, da hast du wohl recht, kennst dich bei dem Thema vermutlich besser aus als ich. Aber das angesprochene Grundproblem bleibt ja, dass dann einfach ein Beamter die Folter anordnen kann ist ja ein unmittelbarer Vorgang, da kann man anschliessend ja noch lange zum Verfassungsgericht gehen, viel bringt das einem dann ja nicht mehr weil man bereits gefoltert wurde und möglicherweise körperliche und psychische Folgeschäden davon getragen hat. Das ist ja mein eigentliches Grundproblem: Die Verfügungsgewalt für sowas würde einfach in die Hände eines dafür in praktisch jedem Fall völlig inkompetenten Polizeibeamten gelegt, der unausgebildet plötzlich höchste para-richterliche Instanz würde und so über die Folteranordnung entscheiden kann, ohne dass man als Verdächtiger dann noch eine Chance auf Rekurs bei einer höheren Instanz oder wenigstens einem ordentlichen Gericht hätte..
ausserdem finde ich auch das aussenpolitische Signal noch gefährlich: Wie will man beispielsweise der Türkei klar machen, dass Menschenrechtsverletzungen, Justizwillkür und Folter verboten gehören, wenn man selber derartige Praktiken wieder anwendet? Auch wenn das in Deutschland sicher wesentlich differenzierter angewendet würde, das Grundsignal an die Weltöffentlichkeit wäre trotzdem: Deutschland führt die Folter wieder ein. Und wenn das Deutschland macht, ists ja eigentlich überall ok, denken sich dann überall auf der Welt die Diktatoren von irgendwelchen Folterstaaten, die Bestrebungen der UNO-Menschenrechtskomission und die jahrzehntelange Arbeit von Organisationen wie AI würden also mit einem Schlag völlig untergraben und zerstört.

@Nataku-san: Mit einem Tier kann man, zum Glück, auch nicht tun und lassen was man will, so weit ich weiss ist der Tierschutz sogar kürzlich in den Verfassungsrang aufgestiegen. Zumindest Wirbeltiere dürfen nicht einfach nach belieben unter widrigsten Umständen eingesperrt, gequält oder inhuman getötet werden..
 
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