Original geschrieben von -M-
dass ein popliger Student aus dem 1. oder 2. Semester das nicht versteht, ist mir klar
schon mal daran gedacht, dass sich bestimmt Leute nicht sonderlich viele Verhandlungen leisten können? und außerdem kann man nicht bei jedem Entscheid in Berufung geben, meistens ist es ja schon im AG oder LG zuende - und eine Verfassungsbeschwerde ist lang/teuer und scheitert meist bei der Zulässigkeit (wird dir jetzt nichts sagen)
Danke^^..und mir war klar, das in deinem POst keinerlei Gegenargumente kommen würden, sondern lediglichbeleidigende Oberlehrersprüche^^
Man kann IMMER Berufung einlegen im Strafrecht Jung, informier dich mal(hui, hab deinen Spruch geklaut..

).
Klaro sagt mir die Zulässigkeit was...

Nunja, wer sich vor ner VerfBesch nicht informiert, OB und WELCHES GR verletzt ist, der is selbst Schuld, aber davon red ich garnicht.
Nunja, wer sich ohne Rechtsschutz n Anwalt holt, dem ist eh net zu helfen, der will sich ruinieren, und falls man im Recht ist, gibts das Geld ja erstattet.
Original geschrieben von -M-
sie müssen nicht den Tatverdächtigen fragen ob sie schießen dürfen (wo lebst du denn?)......... die müssen den Vorgesetzten fragen
Achso, ich hab den Post so verstanden, das du gegen vorherige Warnhinweise bist, hmmmm erst nach Erlaubnis fragen...weiss ich nix zu, frag ich mal meinen Kumpel, der is bei der Polizei...
Den Tatverdächtigen müssen sie aber auch indirekt fragen, indem sie den Gebrauch der Schusswaffe vorher androhen..^^
Original geschrieben von -M-
hier geht es nicht nur um Schwerverbrecher ..... denk mal drüber nacht (wenn du es hinbekommst)
und 2 Tage U-Haft sind sehr weit hergeholt bei geringem Vergehen
schuldfähig ist richtig angewandt, dass du mit deinen theoretischen Sachen da nicht mitkommst war mir klar (schau mal lieber im StGB nach)
Süss diese Beleidigungen^^...bist n putziges Kerlchen, ich würd zwar Argumente vorziehen, aber so hat man was zum Schmunzeln^^
Darum sagte ich ja auch, "bei Haftbefehl" und nicht "sie können sich ja immer n Haftbefehl holen", aufmerksames Lesen schaft hier Ungereimtheiten aus dem Weg.
Möglich, aber ging ja auch um das was möglich war...und das ist möglich.
Tztztz...schuldfähigkeit wird erst im Verfahren geprüft, das wär ja n doller Klops, wenn son unqualifizierter Polizist das bewerten dürfte, dazu hats Sachverständige.
Oder definiere doch mal, was für dich Schuldfähig bedeutet.
Original geschrieben von -M-
wundert mich auch nicht, dass du das auch nicht verstehst (mußt wohl noch einiges nachholen im Stoff)
und das hat hier nix mit "logisch" zu tun
Hö??...Asylrecht kommt erst im Schwerpunkt, wenn man will, was sollte ich da nachholen, aber ich lass mich gern belehren, sag doch einfach, was mit den Leuten DANN passieren sollte, wenn da keine Erklärung kommt hab ich mit meiner Vermutung Recht, das du ebenfalls keinen Schimmer hast^^
Original geschrieben von -M-
stellt euch doch bitte nicht alle so blöd
das war überspitzt formuliert, keiner fragt doch heute höflich nach irgendetwas
und wie du selbst sagtest, können sie im Prinzip jeden mitnehmen (was auch der Sinn/Zweck der Polizei ist)
Das Kompliment geb ich doch gern zurück^^
Aha..

..(wenn du meinst...

)
Jupp, können sie, öhm...äh...warum sagtest du dann, das sies nicht können??
Original geschrieben von -M-
das ist keine Frage der Logik
und warum sollte ein Polizist auf einen friedlichen Demonstranten einschlagen? Seltsame Vorstellung von der Polzei hast du........
Stimmt, eine Frage des Art 12 und des Versammlungsgesetzes.
Hmmm..genau das fordertest du doch, solltest mal deine eigenen Posts lesen^^
"Sie müssen warten, bis diese [...] ausrasten", bis sie das nicht tun, hat die Polizei keinen Grund einzuschreiten, so ist das eben, und auch DANN müssenm sie zuerst mal die Anweisung geben die Versammlung aufzulösen, wenn dann nichts geschieht, DANN dürfen sie "loslegen", wehren dürfen sie sich natürlich immer.
Deeskalation SOLLTE dir ja ein Begriff sein.
Original geschrieben von -M-
es geht hier im Polizisten, die haben einen besonderen Stand und es gilt immer: beim kleinsten Zweifel glaubt man dem, der den Polizist beschuldigt
bitte: wenn du keine Ahnung hast - dann äußere dich doch nicht dazu
Ja, stimmt, aber das heisst wohl kaum, dass deshalb sowas ständig vorkommt, denn, es ist ebenfalls strafbar andere ungerechtfertigt einer Straftat zu bezichtigen, zu den Prozesskosten, die auferlewgt werden können dazu, das sollte schon abschreckend genug sein.
Auch das geb ich mit Freude zurück^^
Original geschrieben von -M-
sie werden nicht für das Anhören von dummen Gesülze bezahlt...................denk auch hier mal darüber nach
*denk*..

...
Völlig korekt, ich sagte auch nur, dass sie das halt AUCH erdulden müssen, wenns nunmal solche Spinner gibt, ich saghte nicht, das ich das gutheisse, aber es ist nunmal so, dass sie es AUCH müssen, nun tu doch nicht so, als hättest du das nicht verstanden^^...oder hast du es etwa nicht..?..
So, denn man zu, ich weiss doch, du wirst jetzt mit noch lustigeren Stichelleien und noch weniger Argumenten darauf antworten
