Folteraffäre - Psychoterror mit "zwei großen Negern"

Original geschrieben von Mephistopheles

@Nataku-san: Mit einem Tier kann man, zum Glück, auch nicht tun und lassen was man will, so weit ich weiss ist der Tierschutz sogar kürzlich in den Verfassungsrang aufgestiegen. Zumindest Wirbeltiere dürfen nicht einfach nach belieben unter widrigsten Umständen eingesperrt, gequält oder inhuman getötet werden..

Wird aber in manchen Ländern durchaus betrieben. Sowohl mit Tiere, als auch mit Menschen.
Darum sind hier einige wohl strikt dagegen.

Naja, bei dem Fall in Frankfurt, ist da schon eher ein Zweifelsfall, aber wie soll denn so eine Folter aussehen?
Also wenn, dann doch höchstens psychische Folter. (aber sowas von "ins Gewissen reden" wird doch sicher betrieben, also^^'')
Finde aber auch nur im äussersten Notfall. Zudem...wer kontrolliert das denn, wie streng Polizisten da sind?
In Amerika hetzen die ja z.T. Polizeihunde auf die Opfer..äh...Täter o_O'''
Darum kann ich dem einfach nicht so zustimmen.
 
Original geschrieben von Mephistopheles

@Nataku-san: Mit einem Tier kann man, zum Glück, auch nicht tun und lassen was man will, so weit ich weiss ist der Tierschutz sogar kürzlich in den Verfassungsrang aufgestiegen. Zumindest Wirbeltiere dürfen nicht einfach nach belieben unter widrigsten Umständen eingesperrt, gequält oder inhuman getötet werden..


also in deutschland ist im sinne religiöser freiheit das schächten erlaubt. von daher.

auch sind tierschutzrechte nicht in allen ländern so verbürgt wie bei uns, was schade ist, sehr sogar.
 
Original geschrieben von Demon Piccolo
Das sollte meine Meinung sein, ist doch klar ersichtlich..O_o

"Richterwillkür"*lol*...ulkig...Wofür hats wohl Berufung, grosse Kammern, das BGH??...lächerlich...^^

dass ein popliger Student aus dem 1. oder 2. Semester das nicht versteht, ist mir klar :dodgy:

schon mal daran gedacht, dass sich bestimmt Leute nicht sonderlich viele Verhandlungen leisten können? und außerdem kann man nicht bei jedem Entscheid in Berufung geben, meistens ist es ja schon im AG oder LG zuende - und eine Verfassungsbeschwerde ist lang/teuer und scheitert meist bei der Zulässigkeit (wird dir jetzt nichts sagen)


Sicher muss sie erst fragen, der Täter könnte ja auch so aufgeben.
Quatsch, die Polizisten sind ebenso Personen und nach §32 gerechtfertigt, WENN ein gegenwärtiger Angriff auf ein Rechtsgut vorliegt, auf der Verfolgung ist das ne ganz andere Sache, da hast du durchaus Recht...

sie müssen nicht den Tatverdächtigen fragen ob sie schießen dürfen (wo lebst du denn?)......... die müssen den Vorgesetzten fragen

Wär ja auch noch schöner, wenn nicht, das wäre der erste WEg zur Rechtelosigkeit der Bürger. Zudem dürfen sie bei Haftbefehl das sehrwohl, ein GUTER Punkt, denn hier haben die Richter das Sagen.^^
Und bei Tatverdacht dürfen sie schon 2 Tage U-Haft anordnen..naja, weiss da noch nich soviel zu, StPO-Recht kommt erst im 3-4 Semester..O_o
Achja: Schuldfähig ist hier entweder begrifflich, oder sachlich falsch^^

hier geht es nicht nur um Schwerverbrecher ..... denk mal drüber nacht (wenn du es hinbekommst)

und 2 Tage U-Haft sind sehr weit hergeholt bei geringem Vergehen

schuldfähig ist richtig angewandt, dass du mit deinen theoretischen Sachen da nicht mitkommst war mir klar (schau mal lieber im StGB nach)


*lol*..logisch, oder?? wohin den auch abschieben wenn sie nicht wissen, wo der "hingehört"^^

wundert mich auch nicht, dass du das auch nicht verstehst (mußt wohl noch einiges nachholen im Stoff)

und das hat hier nix mit "logisch" zu tun


Ja, was denn sonst??? Natürlich müssen sie das, wenn die Schuld nicht bewiesen ist, können die den ja schlecht einfach mitzerren, ausserdem, bei dringendem Tatverdacht gilt das nicht...

stellt euch doch bitte nicht alle so blöd

das war überspitzt formuliert, keiner fragt doch heute höflich nach irgendetwas

und wie du selbst sagtest, können sie im Prinzip jeden mitnehmen (was auch der Sinn/Zweck der Polizei ist)


Logisch, oder?? Solange eine korrekt angemeldete Demo friedlich verläuft haben siew selbstverständlich kein Recht dazu, selstamme Vorstellung von Rechtsstaat hast du.-..O_o

das ist keine Frage der Logik

und warum sollte ein Polizist auf einen friedlichen Demonstranten einschlagen? Seltsame Vorstellung von der Polzei hast du........


-.-....da sag ich nix zu, das ist lächerlich, Thema Beweislast im Prozessrecht...da reicht ne unbestätigte Aussage nicht aus.(Für ne dauerhafte Suspendierung).

es geht hier im Polizisten, die haben einen besonderen Stand und es gilt immer: beim kleinsten Zweifel glaubt man dem, der den Polizist beschuldigt

bitte: wenn du keine Ahnung hast - dann äußere dich doch nicht dazu


Das is ihr Job..O_o...hat sie keiner zu gezwungen, kommt halt vor, das Leute Dinge erzählen, die keine Sau interessieren, ich muss mir das nicht annhören, die schon, werden ja auch bezahlt.

sie werden nicht für das Anhören von dummen Gesülze bezahlt...................denk auch hier mal darüber nach
 
Original geschrieben von -M-
dass ein popliger Student aus dem 1. oder 2. Semester das nicht versteht, ist mir klar

schon mal daran gedacht, dass sich bestimmt Leute nicht sonderlich viele Verhandlungen leisten können? und außerdem kann man nicht bei jedem Entscheid in Berufung geben, meistens ist es ja schon im AG oder LG zuende - und eine Verfassungsbeschwerde ist lang/teuer und scheitert meist bei der Zulässigkeit (wird dir jetzt nichts sagen)
Danke^^..und mir war klar, das in deinem POst keinerlei Gegenargumente kommen würden, sondern lediglichbeleidigende Oberlehrersprüche^^

Man kann IMMER Berufung einlegen im Strafrecht Jung, informier dich mal(hui, hab deinen Spruch geklaut..O_o ).
Klaro sagt mir die Zulässigkeit was...O_o
Nunja, wer sich vor ner VerfBesch nicht informiert, OB und WELCHES GR verletzt ist, der is selbst Schuld, aber davon red ich garnicht.
Nunja, wer sich ohne Rechtsschutz n Anwalt holt, dem ist eh net zu helfen, der will sich ruinieren, und falls man im Recht ist, gibts das Geld ja erstattet.

Original geschrieben von -M-
sie müssen nicht den Tatverdächtigen fragen ob sie schießen dürfen (wo lebst du denn?)......... die müssen den Vorgesetzten fragen
Achso, ich hab den Post so verstanden, das du gegen vorherige Warnhinweise bist, hmmmm erst nach Erlaubnis fragen...weiss ich nix zu, frag ich mal meinen Kumpel, der is bei der Polizei...
Den Tatverdächtigen müssen sie aber auch indirekt fragen, indem sie den Gebrauch der Schusswaffe vorher androhen..^^

Original geschrieben von -M-
hier geht es nicht nur um Schwerverbrecher ..... denk mal drüber nacht (wenn du es hinbekommst)

und 2 Tage U-Haft sind sehr weit hergeholt bei geringem Vergehen

schuldfähig ist richtig angewandt, dass du mit deinen theoretischen Sachen da nicht mitkommst war mir klar (schau mal lieber im StGB nach)
Süss diese Beleidigungen^^...bist n putziges Kerlchen, ich würd zwar Argumente vorziehen, aber so hat man was zum Schmunzeln^^
Darum sagte ich ja auch, "bei Haftbefehl" und nicht "sie können sich ja immer n Haftbefehl holen", aufmerksames Lesen schaft hier Ungereimtheiten aus dem Weg.

Möglich, aber ging ja auch um das was möglich war...und das ist möglich.

Tztztz...schuldfähigkeit wird erst im Verfahren geprüft, das wär ja n doller Klops, wenn son unqualifizierter Polizist das bewerten dürfte, dazu hats Sachverständige.
Oder definiere doch mal, was für dich Schuldfähig bedeutet.

Original geschrieben von -M-
wundert mich auch nicht, dass du das auch nicht verstehst (mußt wohl noch einiges nachholen im Stoff)

und das hat hier nix mit "logisch" zu tun
Hö??...Asylrecht kommt erst im Schwerpunkt, wenn man will, was sollte ich da nachholen, aber ich lass mich gern belehren, sag doch einfach, was mit den Leuten DANN passieren sollte, wenn da keine Erklärung kommt hab ich mit meiner Vermutung Recht, das du ebenfalls keinen Schimmer hast^^


Original geschrieben von -M-
stellt euch doch bitte nicht alle so blöd

das war überspitzt formuliert, keiner fragt doch heute höflich nach irgendetwas

und wie du selbst sagtest, können sie im Prinzip jeden mitnehmen (was auch der Sinn/Zweck der Polizei ist)
Das Kompliment geb ich doch gern zurück^^

Aha..O_o..(wenn du meinst...:goof: )

Jupp, können sie, öhm...äh...warum sagtest du dann, das sies nicht können??O_o

Original geschrieben von -M-
das ist keine Frage der Logik

und warum sollte ein Polizist auf einen friedlichen Demonstranten einschlagen? Seltsame Vorstellung von der Polzei hast du........
Stimmt, eine Frage des Art 12 und des Versammlungsgesetzes.

Hmmm..genau das fordertest du doch, solltest mal deine eigenen Posts lesen^^
"Sie müssen warten, bis diese [...] ausrasten", bis sie das nicht tun, hat die Polizei keinen Grund einzuschreiten, so ist das eben, und auch DANN müssenm sie zuerst mal die Anweisung geben die Versammlung aufzulösen, wenn dann nichts geschieht, DANN dürfen sie "loslegen", wehren dürfen sie sich natürlich immer.
Deeskalation SOLLTE dir ja ein Begriff sein.

Original geschrieben von -M-
es geht hier im Polizisten, die haben einen besonderen Stand und es gilt immer: beim kleinsten Zweifel glaubt man dem, der den Polizist beschuldigt

bitte: wenn du keine Ahnung hast - dann äußere dich doch nicht dazu
Ja, stimmt, aber das heisst wohl kaum, dass deshalb sowas ständig vorkommt, denn, es ist ebenfalls strafbar andere ungerechtfertigt einer Straftat zu bezichtigen, zu den Prozesskosten, die auferlewgt werden können dazu, das sollte schon abschreckend genug sein.

Auch das geb ich mit Freude zurück^^


Original geschrieben von -M-
sie werden nicht für das Anhören von dummen Gesülze bezahlt...................denk auch hier mal darüber nach
*denk*..O_o...

Völlig korekt, ich sagte auch nur, dass sie das halt AUCH erdulden müssen, wenns nunmal solche Spinner gibt, ich saghte nicht, das ich das gutheisse, aber es ist nunmal so, dass sie es AUCH müssen, nun tu doch nicht so, als hättest du das nicht verstanden^^...oder hast du es etwa nicht..?..O_o



So, denn man zu, ich weiss doch, du wirst jetzt mit noch lustigeren Stichelleien und noch weniger Argumenten darauf antworten;)
 
Original geschrieben von Demon Piccolo
Danke^^..und mir war klar, das in deinem POst keinerlei Gegenargumente kommen würden, sondern lediglichbeleidigende Oberlehrersprüche^^

wie meinen? ich habe jeden Punkt widerlegt! Dass du das nicht schnallst, hätte ich wirklich nicht gedach....

Man kann IMMER Berufung einlegen im Strafrecht Jung, informier dich mal(hui, hab deinen Spruch geklaut..O_o ).

OK Klugscheíßer (=Zitat MiB) - auch wenn ich sowas nicht gerne mache, werde ich eine Def. aus meinen Mitschriften zitieren:

Ob Berufung und/oder Revision möglich sind, hängt davon ab, mit welchen Wert der Berufungs- bzw. Revisionsführer im Urteil unterlag (Beschwer). Liegt die Beschwer unter DM 1.500,00 sind Berufung und Revision nicht möglich. Liegt die Beschwer unter DM 60.000,00 ist die Revision ausgeschlossen, es sei denn, das Oberlandesgericht läßt sie in seinem Urteil zu.

wie du siehst, du hast keine Ahnung, solltest meine Sprüche nicht klauen und dich vorbereiten, wenn du bei Erwachsenenthemen mitsprechen willst :D



Achso, ich hab den Post so verstanden, das du gegen vorherige Warnhinweise bist, hmmmm erst nach Erlaubnis fragen...weiss ich nix zu, frag ich mal meinen Kumpel, der is bei der Polizei...
Den Tatverdächtigen müssen sie aber auch indirekt fragen, indem sie den Gebrauch der Schusswaffe vorher androhen..^^

brauchst nicht zu fragen, wenn ich es sage stimmt es auch - wenn sie Warnschüsse abgeben (oder Treffer) warten nur laaaange Erklärungen (schriftlich und mündlich); tausende Beurteilungen und Rechtfertigungen usw. auf sie

ja ich habe auch schon viele Filme gesehen, wo die Bullen das vorher angedroht haben :dodgy:



Süss diese Beleidigungen^^...bist n putziges Kerlchen, ich würd zwar Argumente vorziehen, aber so hat man was zum Schmunzeln^^

Argumente? Ich suche bei dir die Argumente und finde sie nur in meinen Beiträgen...........weißt du überhaupt was Argumente sind??

Darum sagte ich ja auch, "bei Haftbefehl" und nicht "sie können sich ja immer n Haftbefehl holen", aufmerksames Lesen schaft hier Ungereimtheiten aus dem Weg.

sorry, ich kann dir nicht folgen

Tztztz...schuldfähigkeit wird erst im Verfahren geprüft, das wär ja n doller Klops, wenn son unqualifizierter Polizist das bewerten dürfte, dazu hats Sachverständige.
Oder definiere doch mal, was für dich Schuldfähig bedeutet.

schuldfähigkeit erst im Prozeß? ganz nebenbei: ein Kind unter 14 Jahre ist nicht schuldfähig, das kann sogar die Polizei prüfen (hat jetzt zwar nix mit dem Thema zu tun, aber ich wollte die zeigen, dass du keine Ahnung hast :rolleyes: )

ich glaube du verstehst die "Schuldfähigkeit" noch nicht (keine Sorge, das kommt noch - hoffentlich)

und schuldfähig ist der, der z.B. nicht in nicht-schuldfähig eingeordnet werden kann - siehe bspw. StGB §§19+20 ..........


Hö??...Asylrecht kommt erst im Schwerpunkt, wenn man will, was sollte ich da nachholen, aber ich lass mich gern belehren, sag doch einfach, was mit den Leuten DANN passieren sollte, wenn da keine Erklärung kommt hab ich mit meiner Vermutung Recht, das du ebenfalls keinen Schimmer hast^^

OK, ich sehe du verstehst es nicht - also es geht hier darum, dass er nicht sagt woher er kommt...ES IST UNINTERESSANT aus WELCHEM Land er stammt!
es geht darum, dass er sagen muß über welches Land er "eingewandert" ist - damit man ihn bspw. an Polen abschieben kann, da er über Polen nach D kam


Jupp, können sie, öhm...äh...warum sagtest du dann, das sies nicht können??O_o

ganz einfach: das sagte ich nie; was wolltest du eigentlich?

Hmmm..genau das fordertest du doch, solltest mal deine eigenen Posts lesen^^
"Sie müssen warten, bis diese [...] ausrasten", bis sie das nicht tun, hat die Polizei keinen Grund einzuschreiten, so ist das eben, und auch DANN müssenm sie zuerst mal die Anweisung geben die Versammlung aufzulösen, wenn dann nichts geschieht, DANN dürfen sie "loslegen", wehren dürfen sie sich natürlich immer.
Deeskalation SOLLTE dir ja ein Begriff sein.

ich sagte auch bereits erklärend, dass damit diese berüchtigten jährlichen "Demos" gemeint sind ...... solltest wenn, dann bitte alles lesen ........... und man merkt bereits vor der Eskalation, dass diese bevorsteht!

denk mal darüber nach: ich müsste auch warten, dass mir jemand eins auf Maul haut - bevor ich reagieren darf; obwohl ich merke, dass der mir die Fresse einschlagen will und nix anderes



Ja, stimmt, aber das heisst wohl kaum, dass deshalb sowas ständig vorkommt, denn, es ist ebenfalls strafbar andere ungerechtfertigt einer Straftat zu bezichtigen, zu den Prozesskosten, die auferlewgt werden können dazu, das sollte schon abschreckend genug sein.

es ging mir nicht um die Häufigkeit

Völlig korekt, ich sagte auch nur, dass sie das halt AUCH erdulden müssen, wenns nunmal solche Spinner gibt, ich saghte nicht, das ich das gutheisse, aber es ist nunmal so, dass sie es AUCH müssen, nun tu doch nicht so, als hättest du das nicht verstanden^^...oder hast du es etwa nicht..?..O_o

dieses "Erdulden" ist völlig überflüssig und kostet Unmengen an Steuergeldern ;)


So, denn man zu, ich weiss doch, du wirst jetzt mit noch lustigeren Stichelleien und noch weniger Argumenten darauf antworten;)

ich hoffe du weißt mittlerweile, was Argumente sind und bringst auch selbst mal welche, die ich nicht innerhalb von Sekunden widerlegen kann :D
 
VORSTOSS VON SCHÖNBOHM

Terror-Fahnder sollen foltern dürfen

Mit unheimlichem Eifer treiben Innenpolitiker die Folterdiskussion voran. Nun will Brandenburgs Innenminister Schönbohm in Deutschland physische Qualen gegen potentielle Terroristen hoffähig machen. Die Grünen reagieren empört auf den Hardliner-Vorstoß.

Berlin - Seit Tagen diskutieren Juristen, Polizisten und Menschenrechtler über ein Thema, das seit Jahren ein Tabu war: Folter durch die Polizei. Angeregt wurde die Debatte durch eine kürzlich bekannt gewordene Notiz aus dem Frankfurter Polizeipräsidium. In dem Vermerk vom Oktober 2002 forderte der stellvertretende Polizeichef seine Beamten zumindest zur Androhung von Folter auf. Damals verhörten die Fahnder den Jurastudenten Magnus G., um von ihm den Aufenthaltsort des von ihm entführten Bankierssohns Jakob von Metzler zu erfahren. Er gestand jedoch schon nach der Androhung von Schmerzen.
Nun schaltete sich Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm in die Debatte ein und brachte eine ganz neue Idee auf den Tisch. Man müsse über Folter in Polizeiverhören nachdenken, wenn durch Terroristen eine Gefahr für eine Vielzahl von Menschen drohe, sagte Schönbohm am Montagabend in der "Phoenix"-Sendung "Unter den Linden". Der Moderator hatte den Minister gefragt, ob man sich Strafmaßnahmen wie im Fall von Metzler auch für potentielle Terroristen überlegen müsse. Wörtlich sagte der Minister: "Diese Frage kann ich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Ich kann mir vorstellen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Tausende bevor steht, dass man über solche Maßnahmen nachdenkt."

Schönbohm schweigt

Heftigen Widerspruch bekam Schönbohm schon in der Sendung von der Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD). Sie sagte, die international verbrieften Menschenrechte müssten auch für Terroristen gelten.
Am Dienstag war von Schönbohm selber keine Erläuterung seines Vorstoßes zu bekommen. Zuerst sagte sein Sprecher, dass ihm die Originalzitate aus der Sendung nicht vorlägen und deutete an, dass sie sicherlich aus dem Zusammenhang gerissen worden sein. Trotz mehrmaliger Nachfrage und der Zusendung der Zitate aber reagierte der Sprecher des Innenministers nicht.

"Dann hätten die Terroristen gewonnen"

Heftige Kritik an Schönbohms Vorstoß kam am Montag von den Grünen. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Volker Beck, zeigte sich empört über die neuen Ideen aus Brandenburg. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Bedrohung durch den Terror uns zur Aufgabe der rechtsstaatlichen Prinzipien zwingt", sagte Beck SPIEGEL ONLINE am Dienstagnachmittag. "Wenn dies Wirklichkeit würde, hätten die Terroristen gegen uns gewonnen", so der grüne Politiker.
Beck fügte hinzu, dass man sich eine vergleichbare Verhör-Situation wie im Fall von Metzler bei potentiellen Terroristen "nur sehr schwer vorstellen kann". Außerdem sei die deutsche Debatte mehr als schädlich für die internationalen Bemühungen zur Abschaffung der Folter. "Was sollen wir anderen Ländern denn als Argument sagen, wenn diese von uns hören, dass wir Folter unter bestimmten Bedingungen wieder einführen wollen", fragte Beck in Richtung Schönbohm.

Baum will internationale Untersuchung

Unabhängig von Schönbohm neuen Vorschlag bleibt die Diskussion um eine mögliche Aufweichung des Folterverbots in Deutschland kontrovers. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte am Dienstag, sie habe das Gesetz nie in Frage gestellt. "Dabei bleibt es", so die Ministerin.
Gleichwohl gibt es auch andere Stimmen. So hält der Heidelberger Staats- und Völkerrechtler Karl Doehring Ausnahmen vom allgemeinen Folterverbot für zulässig, wenn andere Menschen sonst ums Leben kämen. So manchem Innenpolitiker geht die Diskussion um die Folter schon jetzt zu weit. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) forderte, dass der Internationale Ausschuss zur Überwachung der Uno-Folterkonvention die Situation in Deutschland untersuchen solle. Äußerungen einiger deutscher Politiker lassen für Baum den Schluss zu, dass sie nicht uneingeschränkt zu den Prinzipien der Uno-Konvention stünden.

Polizisten fordern Ende der Diskussion

Ähnlich sehen es die Praktiker. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte ein Ende der Diskussion um die Zulässigkeit von so genannten Foltermethoden. "Es gibt keine Polizei-Folter, und es wir auch keine geben", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg.
Trotz der Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei ist der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Bankierssohn Jakob von Metzler nach Aussage der Staatsanwaltschaft nicht gefährdet. "Wir sind der Ansicht, dass dies kein absolutes Verfahrenshindernis darstellt", sagte der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Rainer Schilling.
SPIEGEL online
 
Original geschrieben von -M-
wie meinen? ich habe jeden Punkt widerlegt! Dass du das nicht schnallst, hätte ich wirklich nicht gedach....
Hmm..wie du gleich sehen wirst hast du ausser unqualifizierten Beleidigungen mal wieder nicht greifbares geliefert.


Original geschrieben von -M-
OK Klugscheíßer (=Zitat MiB) - auch wenn ich sowas nicht gerne mache, werde ich eine Def. aus meinen Mitschriften zitieren:

Ob Berufung und/oder Revision möglich sind, hängt davon ab, mit welchen Wert der Berufungs- bzw. Revisionsführer im Urteil unterlag (Beschwer). Liegt die Beschwer unter DM 1.500,00 sind Berufung und Revision nicht möglich. Liegt die Beschwer unter DM 60.000,00 ist die Revision ausgeschlossen, es sei denn, das Oberlandesgericht läßt sie in seinem Urteil zu.

wie du siehst, du hast keine Ahnung, solltest meine Sprüche nicht klauen und dich vorbereiten, wenn du bei Erwachsenenthemen mitsprechen willst
Das geb ich doch gern zurück:D

Was du da zitiertest ist ja ganz putzig, und für den Zivilprozess durchaus richtig, hat mit dem Strafrecht und somit mit dem Thema aber rein garnichts zu tun, dort gibt es ganz andere Beschränkungen und grundsätzlich IMMER die Möglichkeit zur Berufung, Punkt aus fertig.;)

Nur in Ausnahmefällen kann eine Annahme erforderlich sein.

§313 StPO
(1) 1 Ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, beträgt im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze oder ist eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt, so ist die Berufung nur zulässig, wenn sie angenommen wird.

Original geschrieben von -M-
brauchst nicht zu fragen, wenn ich es sage stimmt es auch - wenn sie Warnschüsse abgeben (oder Treffer) warten nur laaaange Erklärungen (schriftlich und mündlich); tausende Beurteilungen und Rechtfertigungen usw. auf sie

ja ich habe auch schon viele Filme gesehen, wo die Bullen das vorher angedroht haben
Nach dem Post da oben hab ich da berechtigte Zweifel, ich frag lieber...

aha...hmmm..schön, ich auch, was hat das nun damit zu tun?? Das ist wohl Gang und gebe, das das angedroht wird, man kann ja nicht einfach so auf jemanden schiessen.


Original geschrieben von -M-
Argumente? Ich suche bei dir die Argumente und finde sie nur in meinen Beiträgen...........weißt du überhaupt was Argumente sind??
Also ich find in deinen Beiträgen immer nur Beleidigungen, falsche oder unbewiesene Behauptungen aber Argumente Fehlanzeige..O_o

Ja, ich schon, bei dir habe ich da grösste Zweifel;)


Original geschrieben von -M-
schuldfähigkeit erst im Prozeß? ganz nebenbei: ein Kind unter 14 Jahre ist nicht schuldfähig, das kann sogar die Polizei prüfen (hat jetzt zwar nix mit dem Thema zu tun, aber ich wollte die zeigen, dass du keine Ahnung hast )

ich glaube du verstehst die "Schuldfähigkeit" noch nicht (keine Sorge, das kommt noch - hoffentlich)

und schuldfähig ist der, der z.B. nicht in nicht-schuldfähig eingeordnet werden kann - siehe bspw. StGB §§19+20 ..........
Ach wie tuffig, fällt dir nichtsmehr ein, da kommst du mit Fakten, von denen du wissen MÜSSTEST(aber..ich traute dir da wohl zuviel zu) dass ich sie aufgrund der Offenkundigkeit und der Ausnahme nicht erwähnt habe. Das ich hier nicht von §19 rede ist doch klar.

hmm..also..da hab ich eher bei dir Zweifel, die Hoffnung, das das "noch kommt" hab ich bei dir aber nichtmehr....O_o

Ja, das weiss ich auch, was hat das jetzt aber mit dem von mir angesprochenen zu tun??..genau, NICHTS. Aber..*seufz*...da sollte ich mich bei dir wohl dran gewöhnen..

Also: Die Schuldunfähigkeit wird ENTWEDER bereits von der Staatsanwaltschaft festgestellt wobei diese sich auf vorherige Gutachten oderr andere Hinweise auf das Vorliegen von Schuldunfähigkeit bezieht, ODER im Verfahren, wobei Sachverständige dem Richter berichten, wie es um die geistige Gesundheit des Angeklagten bestellt ist, und ob §20 oder §21 anzuwenden wären.
Die Polizei hat damit NICHTS zu tun, wie ich ja schon sagte.*seufz*


Original geschrieben von -M-
OK, ich sehe du verstehst es nicht - also es geht hier darum, dass er nicht sagt woher er kommt...ES IST UNINTERESSANT aus WELCHEM Land er stammt!
es geht darum, dass er sagen muß über welches Land er "eingewandert" ist - damit man ihn bspw. an Polen abschieben kann, da er über Polen nach D kam
aha..und was soll deiner Meinung DANN passieren?? WEnn jetzt jemand in Dänemark erwischt wird und behauptet, er komme aus DEutschland, solln wir den dann am Hals haben??
Das ist wirklich n schwieriges Thema, ich denke, da sollte man ganz vorsichtig sein.

Original geschrieben von -M-
ich sagte auch bereits erklärend, dass damit diese berüchtigten jährlichen "Demos" gemeint sind ...... solltest wenn, dann bitte alles lesen ........... und man merkt bereits vor der Eskalation, dass diese bevorsteht!

denk mal darüber nach: ich müsste auch warten, dass mir jemand eins auf Maul haut - bevor ich reagieren darf; obwohl ich merke, dass der mir die Fresse einschlagen will und nix anderes
Das hab ich schon gut verstanden, ändert aber nichts an den Fakten, die Stadt kann die Genehmigung ja verweigern.
Solange eine Genehmigung vorliegt hat die Polizei kein Recht Gewalt anzuwenden.

-.-...das kan man nicht vergleichen, das sind VÖLLIG andere Begleitumstände, das ist, als vergleichst du Melonen mit Johanisbeeren, das ist auch beides Obst, das wars dann aber mit den Gemeinsamkeiten...

Original geschrieben von -M-
es ging mir nicht um die Häufigkeit
Ist doch Wurst, ob das häufig oder net vorkommt, den Denunzianten erwarten erwähnte Strafen und was sollte man den sonst machen????? Etwa sowas prinzipiel nicht verfolgen?? Kann ja wohl kaum dein Ernst sein....

Original geschrieben von -M-
dieses "Erdulden" ist völlig überflüssig und kostet Unmengen an Steuergeldern
Ach, und wie erkennt man-deiner Meinung nach- ob eine Anzeige einen tatsächlichen Hintergrund hat oder nicht? Oder willst du nach dem Prinzip vorgehen: "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht."??? Wohl kaum...


Original geschrieben von -M-
ich hoffe du weißt mittlerweile, was Argumente sind und bringst auch selbst mal welche, die ich nicht innerhalb von Sekunden widerlegen kann
Joa, das wusste ich sogar schon vorher sowas, was?..tja...nur ob DU weisst was das ist?? Ich bin da eher im starken Zweifel...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich möchte hier mal ganz dezent anmerken, dass das hier zu einem reinen zwigespräch zwischen euch beiden verkommt und dass ihr gar nicht mehr übers thema sondern über irgendwelche rechtsprinzipien redet, ich denke ihr solltet das per pm weiterführen, eurer hoch-fachlich-spezialisierten argumentation kann eh kein nichtjurastudent mehr folgen......
 
Wieso denn Blackblade...mich würd die nächste Beleidigung seitens -M- schon interessieren! Was der da von sich gibt ist teilweise einfach nur lächerlich, unabhängig davon, ob er nun recht hat, oder nicht...Von ihm kommen sehr oft nur Beleidigungen und kaum Gegenargumente, da hat DP schon recht, wird Zeit, dass hier mal ein Mod eingeführt wird, damit solche Sachen nicht zum Normalzustand werden!

@Thema: Also ich wäre schon für Folter, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass derjenige der gefoltert wird, auch wirklich der Täter ist! Das das ganze dann unter ärztlicher Aufsicht stattzufinden hat, ist jawohl klar, oder?
Und allen die etwas dagegen sagen, hey, es dient zur Rettung von Menschenleben, was würdet ihr denn tun, wenn euer Kind/euer Verwandter/Freund/Bekannter entführt würde und nicht gefunden wird, nur weil so ein Penner nichts sagen, will und sich höchstwahrscheinlich noch viel tiefer in die ******** reinreitet!
Unser Rechtssystem sollte zwar nicht so enden, wie in den USA, wo die Polizisten rumballern, als wären se Rambo(Vorsicht Übertreibung) und die Leute von irgendwelchen Geschworenen schuldig oder nicht schuldig gesprochen werden, weil die entweder keine Ahnung haben, oder irgendwelchen Vorurteilen folgen oder womöglich denjenigen nur verurteilen, weil er schwarz ist o.ä.!


@-M-: Zu deinen Äusserungen über die Polizei...Wo lebst du eigentlich? Ich hab noch nie gehört, dass die Bullen nett gefragt haben, ob sie jmd vernehmen dürfen...Und die warten auch nicht erst, bis die Demonstranten anfangen zu prügeln, dass ist meist nämlich total falsch, meistens fangen die Bullen an, irgendwas zu machen!
Und von wegen die Polizei ist machtlos, da hab ich aber ganz andere Ehrfahrungen gemacht...wenn die Bullen dich mitnehmen wollen, dann tun se des auch, sonst heißt es Widerstand gegen die Staatsgewalt.... Und weißt du eigentlich wieviele Polizisten ihren Machtstatus gnadenlos ausnutzen würden, wenn sie noch mehr Macht bekämen?
 
Original geschrieben von Lord_Sulvion
@Thema: Also ich wäre schon für Folter, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass derjenige der gefoltert wird, auch wirklich der Täter ist! Das das ganze dann unter ärztlicher Aufsicht stattzufinden hat, ist jawohl klar, oder?
Und allen die etwas dagegen sagen, hey, es dient zur Rettung von Menschenleben, was würdet ihr denn tun, wenn euer Kind/euer Verwandter/Freund/Bekannter entführt würde und nicht gefunden wird, nur weil so ein Penner nichts sagen, will und sich höchstwahrscheinlich noch viel tiefer in die ******** reinreitet!
Unser Rechtssystem sollte zwar nicht so enden, wie in den USA, wo die Polizisten rumballern, als wären se Rambo(Vorsicht Übertreibung) und die Leute von irgendwelchen Geschworenen schuldig oder nicht schuldig gesprochen werden, weil die entweder keine Ahnung haben, oder irgendwelchen Vorurteilen folgen oder womöglich denjenigen nur verurteilen, weil er schwarz ist o.ä.!

tja, aber da bleibt halt die altbekannte Frage: Wie stellt man sicher ob jemand wirklich der Täter ist oder nicht? Das schaffen wie gesagt oftmals ja nicht einmal die Gerichte in mehreren Instanzen wirklich schlüssig, wie kann das also ein Polizeibeamter innerhalb von ein paar Stunden feststellen? Und ausserdem: Wie regelt man es, dass die Folter wirklich ausschliesslich bei Situationen wie im Fall Jakob angwendet wird und nicht plötzlich innerhalb der Polizeiarbeit proliferiert? Schliesslich wird da ja eine gewisse Schranke durchbrochen und es fragt sich, ob man dann noch verhindern kann, dass Auswüchse jedmöglicher Art dadurch entstehen. Immerhin ist ja bereits jetzt fragwürdiges Verhalten der Polizei bis hin zu vorsätzlichen Körperverletzungen, inakzeptable Schikanen bis hin zu durch die Polizei verursache Todesfälle quasi Alltag, wenn es also nicht einmal gelingt, eigentlich relativ klare Gesetzesnormen innerhalb der Polizei konsequent durchzusetzen, wie soll das einem bei einer menschenrechtlich derart heiklen Gratwanderung wie der Folter möglich sein?
 
Tja in der Theorie ist alles ganz einfach, aber die Praxis sieht da schon ganz anders aus...Die Durchführung des ganzen ist natürlich sehr schwierig, quasi unmöglich!
 
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