XJustinSaneX
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Dann eben etwas ausführlicher:
Manche Meinungsäußerungen wertet der Staat als höhere Instanz nach seinem eigenen Ermessen ja beispielsweise schonmal als verbalen Übergriff, verbietet sie und stellt jegliche Zuwiderhandlung unter Strafe.
Dadurch, dass er die grundsätzliche Meinungsäußerung aber (abgesehen von den bekannten Einschränkungen) gewährt und erlaubt, im Prinzip damit alles Geäußerte in gleichem Maße gelten lässt und seinen Einwohnern aufträgt, allen Meinungsäußerungen den gleichen Respekt entgegen zu bringen und dazu dann auch noch die Erfüllung aller theoretischen wie praktischen Mitteilungswünsche verstanden und gewürdigt haben will, bestimmt er die prinzipielle Gleichgültigkeit aller vorgetragenen Interessen und Urteile, verurteilt somit ihren Inhalt zur Irrelevanz und seine Einwohner dazu, sich mit der Erlaubnis zur Äußerung zufrieden zu geben, so als wäre es ihnen auf die gemeinte Sache gar nicht angekommen.
Bei einer Meinungsäußerung ist im Übrigen der Inhalt wichtig, nicht der Umstand ob und wie sie überhaupt geäußert werden kann. Man äußert keine Meinung, weil man sie äußern will, sondern um etwas damit zu bezwecken. Die Erlaubnis einer Meinung ist nämlich unter der ausdrücklichen Prämisse gestellt, dass sie sich zur Gleichgültigkeit ihres Inhalts bekennt (also theoretisch ungültig und praktisch folgenlos bleibt). Schließlich ist das soeben Geäußerte ja "nur seine Meinung" und es ist das gute Recht, diese zu äußern und sich von niemandem reinreden zu lassen. Es wird nicht gefragt, ob der Gegenüber eventuell Recht hat mit seinem Einwand, sondern er hat verdammt nochmal das Recht des anderen auf Meinungsäußerung zu beachten, und dieses lässt er sich auch nicht nehmen! Und dadurch wird Meinung zu gleichgültigem Material einer wechselseitigen Anerkennung, wodurch im bunten Pluralismus am Ende jede Meinung wie die andere aussieht, gerade weil der Staat diese Meinungen erlaubt.
Manche Meinungsäußerungen wertet der Staat als höhere Instanz nach seinem eigenen Ermessen ja beispielsweise schonmal als verbalen Übergriff, verbietet sie und stellt jegliche Zuwiderhandlung unter Strafe.
Dadurch, dass er die grundsätzliche Meinungsäußerung aber (abgesehen von den bekannten Einschränkungen) gewährt und erlaubt, im Prinzip damit alles Geäußerte in gleichem Maße gelten lässt und seinen Einwohnern aufträgt, allen Meinungsäußerungen den gleichen Respekt entgegen zu bringen und dazu dann auch noch die Erfüllung aller theoretischen wie praktischen Mitteilungswünsche verstanden und gewürdigt haben will, bestimmt er die prinzipielle Gleichgültigkeit aller vorgetragenen Interessen und Urteile, verurteilt somit ihren Inhalt zur Irrelevanz und seine Einwohner dazu, sich mit der Erlaubnis zur Äußerung zufrieden zu geben, so als wäre es ihnen auf die gemeinte Sache gar nicht angekommen.
Bei einer Meinungsäußerung ist im Übrigen der Inhalt wichtig, nicht der Umstand ob und wie sie überhaupt geäußert werden kann. Man äußert keine Meinung, weil man sie äußern will, sondern um etwas damit zu bezwecken. Die Erlaubnis einer Meinung ist nämlich unter der ausdrücklichen Prämisse gestellt, dass sie sich zur Gleichgültigkeit ihres Inhalts bekennt (also theoretisch ungültig und praktisch folgenlos bleibt). Schließlich ist das soeben Geäußerte ja "nur seine Meinung" und es ist das gute Recht, diese zu äußern und sich von niemandem reinreden zu lassen. Es wird nicht gefragt, ob der Gegenüber eventuell Recht hat mit seinem Einwand, sondern er hat verdammt nochmal das Recht des anderen auf Meinungsäußerung zu beachten, und dieses lässt er sich auch nicht nehmen! Und dadurch wird Meinung zu gleichgültigem Material einer wechselseitigen Anerkennung, wodurch im bunten Pluralismus am Ende jede Meinung wie die andere aussieht, gerade weil der Staat diese Meinungen erlaubt.