Krazy Kenny
Nicht mehr da :D:D
21.06.2002 14:23 Uhr - Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soeben mitgeteilt hat, stimmte nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat dem neuen Jugendschutzgesetz zu. Damit werden die neuen Regelungen voraussichtlich ab Anfang 2003 gültig.
Das Gesetz umfasst unter anderem die Pflicht einer verbindlichen Altersfreigabe für Computerspiele und eine Ausweitung der Indizierungskompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (künftig Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien). Die BPjM wird nach Inkrafttreten des Gesetzes neben Büchern, Filmen und Spielen auch Internet-Inhalte indizieren können.
Die Bekanntgabe der BMFSFJ im Original-Wortlaut:
"Heute hat der Bundesrat dem neuen Jugendschutzgesetz zugestimmt. Es führt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammen. Diese Gesetzgebung auf Bundesseite geht Hand in Hand mit einem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, erklärt: "Ich freue mich über die Zustimmung des Bundesrates zu unserem Jugendschutzgesetz. Jetzt ist der Weg frei für unser neues Jugendschutzgesetz. Dieses Gesetz, dem eine zweijährige Diskussion zwischen Bund und Ländern über Zuständigkeiten beim Jugendmedienschutz voranging, entspricht den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Durch das Gesetz werden Kinder und Jugendliche besser vor Gewaltdarstellungen in den Medien geschützt; gleichzeitig bietet es einen effektiveren Jugendgesundheitsschutz. Jugendschutz ist aber nicht alleine Aufgabe gesetzlicher Regelungen. Jugendschutz ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - von den Familien angefangen über die Schulen bis hin zum sozialen Umfeld."
Der Jugendschutz wird durch das neue Gesetz in wesentlichen Punkten verbessert:
- Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie heute bereits Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Eine Abgabe dieser Bildträger an Kinder und Jugendliche, die das gekennzeichnete Alter nicht haben, kann zukünftig mit Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Die Verbots- und Indizierungskriterien für gewaltdarstellende Medien werden erweitert und verschärft. So sind künftig auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Trägermedien (z. B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
- Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (heute: Schriften) werden erweitert. Sie kann künftig neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks - indizieren.
- Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zigarettenautomaten müssen so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist. Außerdem wird ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt."
Jetzt haben es die deutschen endlich geschafft. Zum Glück bin ich 2003 schon 16 und kann di meisten spiele kaufen
Das Gesetz umfasst unter anderem die Pflicht einer verbindlichen Altersfreigabe für Computerspiele und eine Ausweitung der Indizierungskompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (künftig Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien). Die BPjM wird nach Inkrafttreten des Gesetzes neben Büchern, Filmen und Spielen auch Internet-Inhalte indizieren können.
Die Bekanntgabe der BMFSFJ im Original-Wortlaut:
"Heute hat der Bundesrat dem neuen Jugendschutzgesetz zugestimmt. Es führt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammen. Diese Gesetzgebung auf Bundesseite geht Hand in Hand mit einem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, erklärt: "Ich freue mich über die Zustimmung des Bundesrates zu unserem Jugendschutzgesetz. Jetzt ist der Weg frei für unser neues Jugendschutzgesetz. Dieses Gesetz, dem eine zweijährige Diskussion zwischen Bund und Ländern über Zuständigkeiten beim Jugendmedienschutz voranging, entspricht den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Durch das Gesetz werden Kinder und Jugendliche besser vor Gewaltdarstellungen in den Medien geschützt; gleichzeitig bietet es einen effektiveren Jugendgesundheitsschutz. Jugendschutz ist aber nicht alleine Aufgabe gesetzlicher Regelungen. Jugendschutz ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - von den Familien angefangen über die Schulen bis hin zum sozialen Umfeld."
Der Jugendschutz wird durch das neue Gesetz in wesentlichen Punkten verbessert:
- Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie heute bereits Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Eine Abgabe dieser Bildträger an Kinder und Jugendliche, die das gekennzeichnete Alter nicht haben, kann zukünftig mit Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Die Verbots- und Indizierungskriterien für gewaltdarstellende Medien werden erweitert und verschärft. So sind künftig auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Trägermedien (z. B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
- Die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (heute: Schriften) werden erweitert. Sie kann künftig neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks - indizieren.
- Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zigarettenautomaten müssen so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist. Außerdem wird ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt."
Jetzt haben es die deutschen endlich geschafft. Zum Glück bin ich 2003 schon 16 und kann di meisten spiele kaufen
