Schily will Gen-Datei international vernetzen
Zurückhaltende Reaktionen im Bundesjustizministerium und beim grünen Koalitionspartner
Sigrid Averesch
BERLIN, 7. April. Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Gen-Datei beim Bundeskriminalamt hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eine Ausweitung gefordert. "Ich bin dafür, dass wir die DNA-Analyse so umfassend nutzen, wie es der Strafverfolgung am Besten dient", sagte der Minister am Montag. "Die DNA-Analyse ist eine Revolution in der Verbrechensaufklärung." Er setze sich in der Bundesregierung dafür ein, den Kreis der zu erfassenden Personen auszuweiten und die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung abzusenken. Das Bundesjustizministerium und die Grünen äußerten sich zurückhaltend zu der Forderung.
Eingriff in die Grundrechte
Schily betonte vor Journalisten, die Datei habe sich als wichtige und moderne Aufklärungsmethode bewährt. Sie würde es nicht nur ermöglichen, Straftäter zweifelsfrei zu identifizieren. Auch Wiederholungstaten würden infolge der Zuverlässigkeit dieser Methode verhindert werden. "Die Datei hat einen eindeutigen Abschreckungseffekt", so Schily. Er forderte die Bundesländer zu einer stärkeren Zusammenarbeit auf. Er räumte ein, dass die Bundesländer den Aufbau der Datei unterschiedlich stark unterstützten.
Der Innenminister sprach sich zudem dafür aus, die Datei im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität einzusetzen. "Die europäische Zusammenarbeit muss verstärkt werden", sagte er. Deshalb setze sich die Regierung dafür ein, den Informationsaustausch zu beschleunigen und die nationalen DNA-Analysedateien zu vernetzen.
Demgegenüber betonte die Sprecherin des Bundesjustizministeriums, dass bei der Abstimmung zwischen den Ministerien derzeit geprüft werde, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten es zur Ausweitung der Gen-Datei gebe. Da die Speicherung der DNA-Analyse ein schwerer Eingriff in die Grundrechte sei, müsse die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Der rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestags-Fraktion, Jerzy Montag, verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den rechtlichen Rahmen für die Speicherung von Gen-Analysen vorgegeben hat. "Mehr braucht man nicht und mehr darf man auch nicht", betonte Montag.
Zustimmung erhielt der Bundesinnenminister dagegen von seinem bayerischen Kollegen. Bayern werde sich dafür einsetzen, dass die DNA-Analyse ebenso zum Standard werde wie die erkennungsdienstliche Behandlung, erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU). "Die DNA-Analyse muss zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden."
Derzeit dürfen bei Verbrechen und bei Straftaten von erheblicher Bedeutung Gen-Analysen von Verdächtigen genommmen werden. Dazu zählen unter anderem Mord, Totschlag und Erpressung. Zudem plant Rot-Grün, die Gen-Analyse auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auszudehnen. Darunter fallen nicht nur schwere Taten wie Vergewaltigung. Auch bei Exhibitionismus soll die Speicherung ermöglicht werden, wenn der Richter zu der Einschätzung gelangt, dass von dem Täter künftig schwere Straftaten zu erwarten sind. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.
--Berliner Zeitung--
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Die gute alte Gen-Datei, hat sie sich tatsächlich als effektives Mittel zur Verbrechensaufklärung und -prävention erwiesen?
Wie weit darf/wird sie ausgeweitet werden?
Zurückhaltende Reaktionen im Bundesjustizministerium und beim grünen Koalitionspartner
Sigrid Averesch
BERLIN, 7. April. Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Gen-Datei beim Bundeskriminalamt hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eine Ausweitung gefordert. "Ich bin dafür, dass wir die DNA-Analyse so umfassend nutzen, wie es der Strafverfolgung am Besten dient", sagte der Minister am Montag. "Die DNA-Analyse ist eine Revolution in der Verbrechensaufklärung." Er setze sich in der Bundesregierung dafür ein, den Kreis der zu erfassenden Personen auszuweiten und die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung abzusenken. Das Bundesjustizministerium und die Grünen äußerten sich zurückhaltend zu der Forderung.
Eingriff in die Grundrechte
Schily betonte vor Journalisten, die Datei habe sich als wichtige und moderne Aufklärungsmethode bewährt. Sie würde es nicht nur ermöglichen, Straftäter zweifelsfrei zu identifizieren. Auch Wiederholungstaten würden infolge der Zuverlässigkeit dieser Methode verhindert werden. "Die Datei hat einen eindeutigen Abschreckungseffekt", so Schily. Er forderte die Bundesländer zu einer stärkeren Zusammenarbeit auf. Er räumte ein, dass die Bundesländer den Aufbau der Datei unterschiedlich stark unterstützten.
Der Innenminister sprach sich zudem dafür aus, die Datei im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität einzusetzen. "Die europäische Zusammenarbeit muss verstärkt werden", sagte er. Deshalb setze sich die Regierung dafür ein, den Informationsaustausch zu beschleunigen und die nationalen DNA-Analysedateien zu vernetzen.
Demgegenüber betonte die Sprecherin des Bundesjustizministeriums, dass bei der Abstimmung zwischen den Ministerien derzeit geprüft werde, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten es zur Ausweitung der Gen-Datei gebe. Da die Speicherung der DNA-Analyse ein schwerer Eingriff in die Grundrechte sei, müsse die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Der rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestags-Fraktion, Jerzy Montag, verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den rechtlichen Rahmen für die Speicherung von Gen-Analysen vorgegeben hat. "Mehr braucht man nicht und mehr darf man auch nicht", betonte Montag.
Zustimmung erhielt der Bundesinnenminister dagegen von seinem bayerischen Kollegen. Bayern werde sich dafür einsetzen, dass die DNA-Analyse ebenso zum Standard werde wie die erkennungsdienstliche Behandlung, erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU). "Die DNA-Analyse muss zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden."
Derzeit dürfen bei Verbrechen und bei Straftaten von erheblicher Bedeutung Gen-Analysen von Verdächtigen genommmen werden. Dazu zählen unter anderem Mord, Totschlag und Erpressung. Zudem plant Rot-Grün, die Gen-Analyse auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auszudehnen. Darunter fallen nicht nur schwere Taten wie Vergewaltigung. Auch bei Exhibitionismus soll die Speicherung ermöglicht werden, wenn der Richter zu der Einschätzung gelangt, dass von dem Täter künftig schwere Straftaten zu erwarten sind. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.
--Berliner Zeitung--
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Die gute alte Gen-Datei, hat sie sich tatsächlich als effektives Mittel zur Verbrechensaufklärung und -prävention erwiesen?
Wie weit darf/wird sie ausgeweitet werden?